Hallo,
ein Ladengeschäft nimmt von privat Ware in Kommission. Diese wird verkauft, selbstverständlich mit Mehrwertsteuer. Nun gilt Einkauf ohne Steuer, bei Verkauf Zahlung der Steuer ans FA. Ok. Die Verkaufsprovision wird netto abgezogen. Dann bleibt der „Gewinn“ für den Eigentümer der Ware übrig. Dieser muß seine Einkünfte selbst versteuern. Hat der Verkäufer der Ware noch irgendwas zu beachten? Wie erfolgt die Besteuerung seines Gewinns, der Provision?
LG Selorius