Ware in Kommission

Hallo,

ein Ladengeschäft nimmt von privat Ware in Kommission. Diese wird verkauft, selbstverständlich mit Mehrwertsteuer. Nun gilt Einkauf ohne Steuer, bei Verkauf Zahlung der Steuer ans FA. Ok. Die Verkaufsprovision wird netto abgezogen. Dann bleibt der „Gewinn“ für den Eigentümer der Ware übrig. Dieser muß seine Einkünfte selbst versteuern. Hat der Verkäufer der Ware noch irgendwas zu beachten? Wie erfolgt die Besteuerung seines Gewinns, der Provision?

LG Selorius

Servus,

Nun gilt Einkauf ohne Steuer, bei Verkauf Zahlung der Steuer ans FA.

handelt es sich um gebrauchte Waren, die von Leuten in Kommission gegeben werden, die keine Unternehmer sind? Dann ist das Thema Differenzbesteuerung ge. § 25a UStG ganz interessant.

Im Übrigen muß man halt beachten, daß für USt und auch für die Aufzeichnungen für die Ertragsteuern Einkauf und Verkauf von Kommissionsware zwei voneinander getrennte Vorgänge sind. D.h. die „Provision“ des Kommissionärs existiert bloß als Saldo, nicht als Zahl.

Schöne Grüße

MM