Ware kam nie an

Hallo ihr,

kann ich etwas tun, wenn ein Verkäufer die Ware (wohl) versand hat (per Email geschrieben…),sie aber nie angekommen ist?
Die Auktion liegt nun etwas über einen Monat zurück.
Der Artikel war ein Schmuckanhänger.

Muss ich das als „Pech gehabt“ einstufen und den Betrag verschmerzen, oder ist da etwas machbar?

Danke euch und Grüße
Spotvolta

Hallo

Das kommt darauf an. Wurde der Artikel zum Beispiel versichert verschickt, also per Einschreiben oder Paket? Wenn nicht, hast Du schlechte Chancen, direkt wieder an das Geld zu kommen, denn auf dem postalischen Wege geht immer mal was „verloren“. Allerdings weiß ich nicht genau, wie es mit der Beweispflicht seitens des Verkäufers aussieht.

Du kannst Dich auf jeden Fall an den ebay-Käuferschutz wenden (steht in der Hilfe bei ebay), dann bekommst Du es vll. von ihnen erstattet, vorausgesetzt, der Artikel kostete mehr als 25,00 (das ist die Höhe der Selbstbeteiligung).

Du kannst auch nachsehen, wie die Bewertungen des Verkäufers aussehen. Überwiegen positive (bei einer Mindestanzahl von vll. 500, alles andere wäre ja kaum repräsentativ), kann man ihm wahrscheinlich Glauben schenken.

Ansonsten würde ich es mir zum Grundsatz machen, alles, was einen höheren Preis als 25 Euro hat, per Einschreiben schicken zu lassen. Das sind Mehrkosten von 2,05. Alles darunter kann man bei Verlust verschmerzen.

mfg

Hallo,

Allerdings weiß ich nicht genau, wie es mit der Beweispflicht
seitens des Verkäufers aussieht.

da kommt es darauf an ob der Verkäufer ein Händler oer Privatmann ist. Ist er Händler hat er zu gewährleisten, dass die Ware ankommt, müsste also im Notfall Ersatz schicken.
War es ein Privatmann geht das Versandrisiko mit Aufgabe bei der Post auf den Käufer über und der Käufer hat Pech gehabt, wenn er keinen versicherten Versand gewünscht hat. War es versicherter Versand sollte sich der Käufer an den Verkäufer wenden, der sich wiederum an die Post wendet und einen Nachforschungsauftrag stellt. Wurde der Artikel unversichert verschickt obwohl der Käufer versichert wollte muss der Verkäufer (auch der private) Ersatz leisten.

LG Timi

Hi

Sicher schwierig für einen Privatverkäufer der unversichert versendet… aber die Beweispflicht das er überhaupt die gewünschte Ware im vereinbarten Zustand an den Käufer abgeschickt hat liegt bei ihm (das ist ein schwerer Brocken, denn mal ehrlich… wer hat immer Zeugen dabei? Beim verpacken, beim abschicken.). Ne Quittung über Briefmarkenkauf/Portozahlung reicht da auch nicht aus.

_Versand:

Wird der ersteigerte Artikel von dem Verkäufer versandt, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung mit Übergabe der Ware an den Transporteur an den Käufer über. Der Verkäufer haftet somit nicht für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung der Ware während des Transportes. Jedoch ist er verpflichtet, die Ware so zu verpacken, dass unter normalen Bedingungen eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Für die Übergabe der Ware an den Transporteur trägt der Verkäufer die Beweispflicht - ein Nachweis über den Kauf von Briefmarken ist dabei nicht ausreichend._

Quelle: http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebaycontent.html

MfG
Lilly

Hallo,

Sicher schwierig für einen Privatverkäufer der unversichert
versendet… aber die Beweispflicht das er überhaupt die
gewünschte Ware im vereinbarten Zustand an den Käufer
abgeschickt hat liegt bei ihm (das ist ein schwerer Brocken,
denn mal ehrlich… wer hat immer Zeugen dabei? Beim
verpacken, beim abschicken.). Ne Quittung über
Briefmarkenkauf/Portozahlung reicht da auch nicht aus.

wenns hart auf hart kommt kann der Verkäufer aber immer noch schneller einen Zeugen „herbeizaubern“ dafür, dass er die Ware verschickt hat als der Käufer, dass er die Ware nicht bekommen hat.

In der Theorie hast du also vollkommen Recht aber die Praxis sieht ganz anders aus.

LG Timi

Hi

wenns hart auf hart kommt kann der Verkäufer aber immer noch
schneller einen Zeugen „herbeizaubern“ dafür, dass er die Ware
verschickt hat als der Käufer, dass er die Ware nicht bekommen
hat.
In der Theorie hast du also vollkommen Recht aber die Praxis
sieht ganz anders aus.

Ist aber nicht jedes Gesetz in erster Linie eine Theorie? :wink:

MfG
Lilly

Hallo

Wenn ich bei Ebay was verkaufe, verschicke ich immer per
Einschreiben. Das kostet wenig und bringt Sicherheit. Versicherter
Versand ist jedoch bestimmt sinnvoll bei wertvollen Gegenständen.

Als Käufer würde ich immer darauf achten, dass der Verkäufer (privat
oder Händler) seiner Beweispflicht nachkommen kann, dass er den
Versand auch wirklich gemacht hat (siehe oben).

Gruss
Heinz

Hi

Ja wenn man dem Käufer aber die Wahl lässt zwischen billig und sicher, wählt er fast ausschliesslich trotzdem billig. Auch wenn sicher nur 2 Euro mehr sind.

Bescheinigten Versand (also nachverfolgbar… mir als PrivatVK kanns schnurz sein ob und wie hoch die Ware versichert ist) verlang ich nur bei Zahlung über Paypal und bei allem was teurer als 50 Euro kommt (steht immer in meinen Auktionen), dadrunter kann der K selbst wählen was er gerne hätte.

Da kann ich auch nur auf Ehrlichkeit bauen, denn Zeugen hab ich nur beim verpacken (die lass ich sogar unterschreiben das se den Zustand der Ware bezegt haben… sonst würden se später eh alles vergessen), zur Post latsch ich immernoch alleine :frowning:
Aber bisher is noch nie was verloren oder „verloren“ gegangen :wink:

MfG
Lilly

Hallo,

jetzt habe ich da noch eine zusätzliche Frage.
Angenommen, der Verkäufer gibt auf der ebay-Seite beide Optionen an,
versichert und unversichert. In der Standardabwicklung kommt dann
aber automatisch die einfache, unversicherte Versandart zur
Abrechnung. Da wird jetzt nicht aus Ersparnisgründen, sondern weil
die Abwicklung eben automatisch so läuft, diese Variante überwiesen.

Nächster Punkt :
Nach der Überweisung, aber vor dem Absenden der Ware fragt der Käufer
nach, (leichtsinnigerweise!) ob diese Ware Original oder Fälschung
ist.
Es kommt eine email - natürlich Original. Aber die Sendung kommt beim
Käufer nie an.

Auf Nachfrage wird bestätigt - ja, abgeschickt. Wieder Tage später
erneut nachgefragt. Jetzt mit der Bitte um Nachforschungsantrag bei
der Post.
Antwort darauf : Pech gehabt, unversicherten Versand gewählt, die
Post forscht nicht bei uneingeschriebenen / unversicherten Sendungen
nach.
Bei der Post erfährt der Käufer -stimmt nicht. Nachgeforscht wird auf
Antrag immer.

Zusammengefasst :
Der Käufer kann seine Überweisung beweisen. Der Verkäufer hat keinen
Absendebeleg, kann vielleicht Zeugen zaubern.
Hat aber KEINEN Nochforschungsantrag gestellt.
Er verkauft als Privatmann.
Wie sehen hier die Chancen für den Käufer aus? Zum Beispiel direkt
Mahnbescheid?

Danke und Gruß
TeeBird