Hallo an alle!
Mensch A bittet Mensch B (ALG II-Empfänger), ihm beim Renovieren zu helfen. Nach einer Woche ist die Renovierung abgeschlossen. Mensch A will Mensch B für seine Hilfe Geld geben, doch Mensch B lehnt ab, weil er keinen Ärger mit dem Arbeitsamt haben will.
Plötzlich fällt Mensch A ein, dass Mensch B einen langgehegten Wunsch hat. Er kauft diesen Gegenstand und verkauft diesen an Mensch B für einen geringen Betrag.
Macht sich Mensch B aufgrund dieses „Deals“ wegen Schwarzarbeit strafbar ?
Neugierige Grüße
Michael Vogl
Hallo Michael,
die Menschen machen sich das Leben manchmal selber schwer. Zwischenmenschliche Beziehungen sind auch mit Hartz IV-Empfängern erlaubt, also Hilfeleistungen und Geschenke.
Gruß!
Horst
Mensch B wollte kein Geld, hat also unendgeldlich gearbeitet. Wenn Mensch A ihm nun zum Verkauf etwas anbietet hat dies ncihts mit Schwarzarbeit zu tun!
das kannst du bestimmt gut begründen… oder ist das nur ein"Bauchgefühl"?
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Hallo an alle!
Vielen lieben Dank für die Antworten:
das kannst du bestimmt gut begründen… oder ist das nur
ein"Bauchgefühl"?
Ich gar nicht. Mensch B hat das „Bauchgefühl“
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Hallo,
das war auch nicht auf dich bezogen, aber wenn man jemand hilft und bekommt dafür einen Vorteil, kann dies Schwarzarbeit sein.
Die Tricks mit „ich verkauf dir was billig“ oder „ich schenks dir“ oder ich bin nur zu Besuch hören die Jungs von Finanzamt ständig.
hth
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Hi
Echt?
Da gab es doch diese Sache mit dem alten Mann, der einem Hartz-IV Kind ein Fahrrad geschenkt hat, worauf hin der Mutter Geld gestrichen wurde, das wurde doch (letztes? vorletztes?) Jahr noch als völlig okay dargestellt.
lg
Kate
EXPERTENFORUM
Mensch B wollte kein Geld, hat also unendgeldlich gearbeitet.
Wenn Mensch A ihm nun zum Verkauf etwas anbietet hat dies
ncihts mit Schwarzarbeit zu tun!
Hallo,
hier handelt es sich um ein Expertenforum. Das heißt, Fragesteller erwarten hier zum einen richtige Antworten, zum anderen nach Möglichkeit auch Quellen und Rechtsgrundlagen.
Das solltest Du künftig bei Deinen Antworten berücksichtigen.
In dem hier konkreten Fall ist Deine Antwort natürlich falsch. Hier wurde ganz eindeutig eine Entlohnung vorgenommen, die Steuern und Abgaben nach sich zieht. Auch eine Entlohnung in Sachwerten unterliegt der Versteuerung. http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug
Wenn nun bewusst, wenn auch sehr stümperhaft, versucht wird diese Steuern zu hinterziehen, wirkt sich das nicht gerade positiv auf ein zu erwartendes Strafmaß aus.
So, wie es im Beispiel beschrieben ist, handelt es sich um klassische Schwarzarbeit und dazu noch um Leistungsmissbrauch, also Betrug.
Gruß
S.J.
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Hallo Kate,
der Fall mit dem Fahrrad sagt mir so jetzt nichts. Da müsste man wohl die Umstände besser kennen. Wichtig für die Beurteilung ist folgende Grundlage:
„Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.“
Vielleicht war das Fahrrad da nicht mehr als „geringes Entgelt“ zu werten. Eindeutig beurteilen kann man das bei der Ausgangsfrage hier natürlich auch nur, wenn man die Relationen kennt. Aber grundsätzlich ist nicht gleich alles Schwarzarbeit, wenn Hilfe entlohnt wird.
http://www.buzer.de/gesetz/5868/a81065.htm
Gruß!
Horst