Hi,
angenommen, man beauftragt einen Handwerker um einige Sachen am Haus machen zu lassen.
Nach den Reparaturen stellt man fest, dass manche Sachen optische Mängel aufweisen (keine Beeinträchtigung der Funktion).
Diese Sachen werden dann beim Handwerker beanstandet, er verspricht Nachbesserung.
Was sollte man nun mit der Rechnung machen?
Komplett bezahlen? Alles bis auf den Gegenstand mit Mangel? Oder einen Teil der Rechnung bis zur Nachbesserung einbehalten? (wobei hier unklar ist, wie hoch der Anteil sein soll)
Ich wäre für konstruktive Antworten äußerst dankbar.
MfG
Hallo,
Nach den Reparaturen stellt man fest, dass manche Sachen
optische Mängel aufweisen (keine Beeinträchtigung der
Funktion).
Diese Sachen werden dann beim Handwerker beanstandet, er
verspricht Nachbesserung.
Die Reklamation sollte auf jeden Fall schriftlich formuliert werden und ein festes Datum für die Nachbesserung festgelegt werden.
Was sollte man nun mit der Rechnung machen?
Persönlich würde ich einen Teil davon bezahlen.
Komplett bezahlen? Alles bis auf den Gegenstand mit Mangel?
Oder einen Teil der Rechnung bis zur Nachbesserung
einbehalten? (wobei hier unklar ist, wie hoch der Anteil sein
soll)
Wie hoch der einzubehaltende Betrag ist (den würde ich dem Handwerker auch in dem Schreiben mitteilen) hängt vom Gesamtwert der Rechnung ab. Er müßte so hoch sein, daß es den Handwerker motiviert möglichst bald nachzubessern, um an sein Geld zu kommen und andererseits davon, was es kosten würde, wenn ich einen anderen Handwerker mit der Nachbesserung beauftragen müsste.
Auf jeden Fall muß man ihm eine angemessene Frist setzen, bis zu der die Arbeiten abgeschlossen sein sollen. Und alles schriftlich.
Gruß,
Cantate