Hallo,
darf ein Privatmann Ware mit Fehlteilen oder defekten Teilen bei 3 oder 2 oder 1 einstellen und Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung ausschließen? Die Fehler und Mängel sind bislang immer deutlich in der Beschreibung hervorgehoben worden (Fettschrift, Farbe, größere Schriftart) mit dem Hinweis, bitte nicht bieten wenn sie wert auf eine einwandfreie Ware legen.
Bislang hat es keine negativen Rückmeldungen gegeben. Die Mängelbeschreibung erfolgt immer so gut wie möglich und ist teilweise auch auf den Bildern ersichtlich.
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Roland
Hallo,
darf ein Privatmann Ware mit Fehlteilen oder defekten Teilen
bei 3 oder 2 oder 1 einstellen und Garantie, Rücknahme oder
Gewährleistung ausschließen? Die Fehler und Mängel sind
bislang immer deutlich in der Beschreibung hervorgehoben
worden (Fettschrift, Farbe, größere Schriftart) mit dem
Hinweis, bitte nicht bieten wenn sie wert auf eine
einwandfreie Ware legen.
was ein Mangel ist, steht klar und deutlich im Gesetz (BGB § 434):
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Im Klartext: Wenn die Ware wahrheitsgemäß als defekt beschrieben wurde, gilt dies als vereinbarte Beschaffenheit. Dieser Defekt ist somit kein Mangel im Sinne des Gesetzes.
Gruß
S.J.
Hi
Und fast jede Kategorie in eBay hat ihre Bastlerecke, rat mal was da verkauft wird
Keine Papierscheren. Hab da auch schon kaputte PC Hardware verkauft.
MfG
Lilly