Ware nach 7 Monaten bemängeln

Klag doch, dann erklärt

Dir ein Richter die Sachlage und vielleicht glaubst Du ja dem.

Wohl kaum!!! Es sei denn der Richter erklärt die Sachlage so wie es die Klägerin gerne hätte…
Gruß elmore

Das wäre bestimmt sehr witzig…
Schon gut ihr Schwätzer, behält eure „gut gemeinten“ Ratschläge für euch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

MUSS denn der Lieferant so „lieb“ sein und den Hersteller
preisgeben? Woher kriege ich den sonst?

Hallo,

wenn ich schon § 4 ProdHaftG zitiere, ist es glaub ich zumutbar den § auch mal
komplett zu lesen, oder? Immerhin ist hier Hilfe zur Selbsthilfe angesagt!

Tipp: § 4 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes!

Mfg vom

showbee