Hi
folgender Fall:
ein defektes Gerät (DSL-Modem) wird zum Verkäufer per Post zurückgeschickt. Für den Versand wurde ein spezieller, vom Verkäufer gestellter Paketschein benutzt (Porto zahlt Empfänger).
Der Verkäufer hat schon Ersatz geschickt, damit möglichst keine Ausfallzeiten beim Käufer entstehen.
Der Käufer stellt nach einigen Tagen fest, dass der Verkäufer den Preis der Ware beim Käufer abgebucht hat. Nachfragen ergeben, dass die Ware nicht angekommen ist.
Käufer kann Einlieferbeleg vorweisen und möchte Abbuchung rückgängig machen (stellt eine Frist).
Antwort vom Verkäufer (sinngemäß):
Nachforschungen haben ergeben, dass die Ware bei der Post verloren gegangen ist. Käufer soll einen Nachforschungsantrag bei Post stellen. Geld soll keinesfalls zurückgebucht werden, damit dem Käufer keine unnötigen Gebühren entstehen.
Frage:
- Ist es die Pflicht des Käufers, den Verbleib zu erforschen?
- Warum sollte der Käufer das Geld nicht rückbuchen lassen, wo er doch nachweislich die Ware korrekt abgeschickt hat?