Ware nicht erhalten

Hallo,

Käufer A bestellt über ein Auktionshaus bei Verkäufer B eine Ware im Wert von 210 Euro. Normale Lieferung beträgt im Schnitt max. 10 Tage. Nach über 21 Tagen immer noch keine Warenzusendung. Div. Mails werden nicht beantwortet. Plötzlich meldet Verkäufer B er könne die Ware nicht schicken, will Geld zurückschicken, was nicht zutrifft. Wie hoch wären die Kosten für einen Gerichtstermin und wer übernimmt diese. Lohnt sich ein Rechtsstreit? Ein Käuferschutz über das Auktionshaus besteht nicht.

Hallo Hermelin,

der Weg zum gericht ist da noch weit. A setzt zuerst einmal eine Frist, schreibt also, lieber Sowieso, ich bitte nunmehr um Zahlung bis zum.

Wenn das nichts fruchtet, beantragt er einen Mahnbescheid. Die Gebühren hierfür trägt der Empfänger, so er denn zahlt.

Bis hierhin lohnt es sich in jedem Fall. Erst wenn das auch nichts fruchtet kommt der Gedanke an weitere Schritte. Da aber zumindest schonmal die Zahlung zugesagt wurde, kommt es vermutlich nicht so weit.

Gruß!

Horst