Hallo,
was kann ein Käufer aber machen, wenn eBay einen Tag nach
Auktionsschluss den Verkäufer abgemeldet hat, die Auktion
nicht mehr aufrufbar ist und der Käufer eine e-mail von eBay
erhält?
Wenn der K noch nicht bezahlt hat, würde ich das an seiner Stelle auch erst einmal nicht tun. Zumindest solange nicht, bis sich der VK bei ihm meldet. Der Kaufvertrag ist zwischen dir und dem VK zustande gekommen. Auch wenn Ebay ihn gesperrt hat, kann (zumindest theoretisch) der Deal noch für beide Seiten zufriedenstellend abgewickelt werden. Was Ebay dann mit dem VK für ein Problem hat, muss dich als Käufer nicht interessieren.
Falls der K bereits bezahlt hat, sollte er erst einmal ein paar Tage abwarten, ob er den Artikel nicht doch erhält.
Falls dem nicht so ist, sollte er bei Ebay auf jeden Fall einen Problem melden. Das geht auch dann, wenn der VK nicht mehr bei Ebay als Mitglied gemeldet ist. Hat er z. B. über Paypal bezahlt, stehen die Chancen gut, dass er sein Geld zurückbekommt.
Der K kann zudem versuchen, den VK über die ihm durch Ebay zugesandten Kontaktdaten ausfindig zu machen und einmal hinterherzutelefonieren.
Also dumm gelaufen ist das alles zu solch einem frühen Zeitpunkt noch nicht, wenngleich die Vorzeichen durch die Deaktivierung durch Ebay nicht wirklich gut stehen.
Zu guter Letzt kannt der K natürlich auch noch den Rechtsweg beschreiten: Ein Mahnverfahren in Gang bringen (oftmals schmeißt man hier aber schlechtem Geld noch gutes hinterher: Portokosten, Formularkosten, Gerichtskosten - man muss da größtenteils erst mal in Vorleistung treten - und je nach Lage des Falls sieht man im Endeffekt doch weder Ware noch Geld wieder) oder den VK auch anzeigen (das geht mittlerweile ganz leicht online… nur auf die HP der Polizei des Bundeslandes gehen, aus dem der VK stammt und dann mal schauen, wo das Formular zur Online-Anzeige sich verbirgt.)
Letztgenannter Schritt kostet nichts, führt aber dazu, dass der K bei entsprechender Beweislage nicht ungeschoren davon kommt.
Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, sich mal aufzeigen zu lassen, welche Käufer bei diesem VK noch gekauft haben (z. B. bei Goofbay). Die kann man dann mal antickern und fragen, wie die Auktion bei ihnen gelaufen ist und ob sie ihre Ware erhalten haben. Wenn sich solch ein Grüppchen Geschädigter zusammentut kann man schon etwas bewegen.
Es gibt viel zu viele Verkäufer, die sich darauf verlassen, dass Kleinschäden nicht angezeigt werden, da der Aufwand oftmals zu unverhältnismäßig zum Nutzen steht. Gerade die brauchen mal einen Schuss vor den Bug, da sie ansonsten immer so weiter machen. Und Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.
All diese Schritte würde ich allerdings maximal dann durchziehen, wenn ich meine Ware nicht doch noch erhalten - hierfür würde ich dem VK eine Woche Zeit nach Zahlungseingang einräumen (aus dem Ausland noch mehr). Vielleicht löst sich das alles ja in Wohlgefallen auf und der Käufer hat zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Deaktivierung des VK durch Ebay bloß ein ungutes Gefühl. 
Viele Grüße
Kirsten