Ware nicht erhalten

Guten Morgen,

Hab bei Ebay etwas ersteigert, nach 2 Wochen fragte ich das erste mal höflich nach wo meine Ware bleibt, gestern Abend das zweite mal… da kam dann tatsächlich prompt eine É mail zurück die da lautet :

*Hab das Paket versichert verschickt, wenn sie nicht zuhause sind und Ihre Nachbarn auch nicht kann ich ja wohl nix machen. Beschweren Sie sich ruhig bei Ebay*

Habe Dann gebeten mir doch die Sendungsnummer mitzuteilen damit ich selbst nachforschen kann, und höflich gefragt wann er gedachte mir das alles mitzuteilen.

Irgendwie ist das alles nicht koscher, Geldeingang hat er 5 tage später angegeben wie das geld gutgeschrieben war, verschickt am 29.4. und wenn es tatsächlich zurück geschickt wurde, dann ja erst gestern von meiner Postfiliale.
hab in den letzten 3 Wochen alles erhalten was ich über Ebay ersteigert hab, aber ausgerechnet bei dem wo ich leider zu spät gesehen hab das er negative Bewertungen hat für verzögerten Versand läuft alles schief??
Kann ich nun mein Geld zurück verlangen?
Bitte um Hilfe
Angela

Hallo,

Kann ich nun mein Geld zurück verlangen?

zunächst ein Mal kannst Du die Lieferung verlangen.

Auf jeden Fall würde ich bei Ebay einen Streitfall eröffnen.

Gruß

S.J.

Hallo,

was kann ein Käufer aber machen, wenn eBay einen Tag nach Auktionsschluss den Verkäufer abgemeldet hat, die Auktion nicht mehr aufrufbar ist und der Käufer eine e-mail von eBay erhält?

Entgegen Textaussage ist der aktuelle Status des Verkäufer nicht ersichtlich, weil nicht mehr vorhanden.
Also dumm gelaufen, oder?

Gruß
R,

Inhalt, Zitat:

Guten Tag xxxx,

dies ist eine wichtige Mitteilung des eBay-Sicherheitsteams. Es handelt sich um folgendes Angebot:

170629743985 - Berkley TEC Twin Tool Combo

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Angebote des Verkäufers vor kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des Verkäufers, bei eBay zu handeln, wurde vorerst aufgehoben. Der Vorgang wird derzeit von uns untersucht. (Der aktuelle Status des Verkäufers wird auf der eBay-Website neben dem Mitgliedsnamen angezeigt.)

Laut unseren Unterlagen waren Sie Bieter / Käufer bei einem Angebot dieses Verkäufers.

Waren Sie Bieter dieses Angebots, dann erhalten Sie diese allgemeinen Hinweise nur zu Ihrer Sicherheit. Als Käufer wägen Sie bitte sorgfältig ab, ob Sie die begonnene Transaktion tatsächlich abschließen möchten.

Wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert, stellt eBay lediglich eine Handelsplattform zur Verfügung. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass Verkäufer alle Transaktionen ordnungsgemäß abschließen und dass die Lieferung und Qualität der gekauften Artikel den jeweiligen Angaben entsprechen. Als Käufer sollten Sie grundsätzlich alle verfügbaren, den Verkäufer betreffenden Informationen berücksichtigen, bevor Sie Ihre Zahlung übermitteln.

Unter Umständen ist es sinnvoll, die Zahlung zu verzögern, bis Sie sicher sind, dass die Transaktion zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wird.

Bei bereits erfolgter Zahlung können Sie folgendes tun:

- wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, um die Überweisung eventuell zu stornieren.

- wenn Sie per Western Union oder Money Gram bezahlt haben, können Sie sich telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung setzen (Western Union unter +800 180 7732 und Money Gram unter +800-8971-8971)

- wenn Sie eine Kreditkarte verwenden, sollten Sie weitere Maßnahmen mit Ihrem Kreditkartenaussteller besprechen. Viele Kreditkartenunternehmen bieten in besonderen Fällen Zahlungsschutz.

- wenn Sie per PayPal bezahlt haben, können Sie möglicherweise das PayPal-Käuferschutzprogramm nutzen. Bitte informieren Sie sich dazu auf folgender Seite:

https://www.paypal.com/de/FILEACLAIM

Bitte beachten Sie ggf. auch die von der Reisebank unter folgendem Link zur Verfügung gestellten Sicherheitshinweise zum Bargeldtransfer per Western Union:

http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=3891&_l…

Mit freundlichen Gruessen

eBay-Sicherheitsteam

---------------------------------------
Zum Impressum gelangen Sie ueber die folgenden Links.

Fuer Deutschland:

http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html

Fuer Oesterreich:

http://pages.ebay.at/aboutebay/contact.html

Fuer die Schweiz:

http://pages.ebay.ch/aboutebay/contact.html



H65516




Mehr zum Thema Schutz vor betrügerischen E-Mails.

Diese administrative E-Mail wurde an [email protected] von eBay Europe S.à r.l. gesendet. Sie sind mit Ihrem Mitgliedskonto bei www.ebay.de angemeldet. Wenn Sie diese E-Mail im Textformat empfangen möchten, ändern Sie bitte Ihre Benachrichtigungseinstellungen.

eBay sendet Ihnen regelmäßig die erforderlichen Benachrichtigungen für die Website und Ihre Transaktionen. Lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese E-Mail wurde Ihnen von der eBay Europe S.à r.l. gesendet, die durch Ihre Tochtergesellschaften den eBay-Service bereit stellt. Wenn sich Ihr Wohnsitz nicht innerhalb der Europäischen Union befindet, lesen Sie bitte die Information zu Ihrem Vertragspartner in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Copyright © 2011 eBay Inc. Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören Ihren jeweiligen Eigentümern. eBay und das eBay-Logo sind Marken von eBay Inc. eBay-Impressum.

Hallo,

was kann ein Käufer aber machen, wenn eBay einen Tag nach
Auktionsschluss den Verkäufer abgemeldet hat, die Auktion
nicht mehr aufrufbar ist und der Käufer eine e-mail von eBay
erhält?

Wenn der K noch nicht bezahlt hat, würde ich das an seiner Stelle auch erst einmal nicht tun. Zumindest solange nicht, bis sich der VK bei ihm meldet. Der Kaufvertrag ist zwischen dir und dem VK zustande gekommen. Auch wenn Ebay ihn gesperrt hat, kann (zumindest theoretisch) der Deal noch für beide Seiten zufriedenstellend abgewickelt werden. Was Ebay dann mit dem VK für ein Problem hat, muss dich als Käufer nicht interessieren.

Falls der K bereits bezahlt hat, sollte er erst einmal ein paar Tage abwarten, ob er den Artikel nicht doch erhält.

Falls dem nicht so ist, sollte er bei Ebay auf jeden Fall einen Problem melden. Das geht auch dann, wenn der VK nicht mehr bei Ebay als Mitglied gemeldet ist. Hat er z. B. über Paypal bezahlt, stehen die Chancen gut, dass er sein Geld zurückbekommt.

Der K kann zudem versuchen, den VK über die ihm durch Ebay zugesandten Kontaktdaten ausfindig zu machen und einmal hinterherzutelefonieren.

Also dumm gelaufen ist das alles zu solch einem frühen Zeitpunkt noch nicht, wenngleich die Vorzeichen durch die Deaktivierung durch Ebay nicht wirklich gut stehen.

Zu guter Letzt kannt der K natürlich auch noch den Rechtsweg beschreiten: Ein Mahnverfahren in Gang bringen (oftmals schmeißt man hier aber schlechtem Geld noch gutes hinterher: Portokosten, Formularkosten, Gerichtskosten - man muss da größtenteils erst mal in Vorleistung treten - und je nach Lage des Falls sieht man im Endeffekt doch weder Ware noch Geld wieder) oder den VK auch anzeigen (das geht mittlerweile ganz leicht online… nur auf die HP der Polizei des Bundeslandes gehen, aus dem der VK stammt und dann mal schauen, wo das Formular zur Online-Anzeige sich verbirgt.)

Letztgenannter Schritt kostet nichts, führt aber dazu, dass der K bei entsprechender Beweislage nicht ungeschoren davon kommt.

Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, sich mal aufzeigen zu lassen, welche Käufer bei diesem VK noch gekauft haben (z. B. bei Goofbay). Die kann man dann mal antickern und fragen, wie die Auktion bei ihnen gelaufen ist und ob sie ihre Ware erhalten haben. Wenn sich solch ein Grüppchen Geschädigter zusammentut kann man schon etwas bewegen.

Es gibt viel zu viele Verkäufer, die sich darauf verlassen, dass Kleinschäden nicht angezeigt werden, da der Aufwand oftmals zu unverhältnismäßig zum Nutzen steht. Gerade die brauchen mal einen Schuss vor den Bug, da sie ansonsten immer so weiter machen. Und Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.

All diese Schritte würde ich allerdings maximal dann durchziehen, wenn ich meine Ware nicht doch noch erhalten - hierfür würde ich dem VK eine Woche Zeit nach Zahlungseingang einräumen (aus dem Ausland noch mehr). Vielleicht löst sich das alles ja in Wohlgefallen auf und der Käufer hat zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Deaktivierung des VK durch Ebay bloß ein ungutes Gefühl. :wink:

Viele Grüße
Kirsten

Hallo,
danke für die ausführliche Antwort.

Wenn der K noch nicht bezahlt hat, würde ich das an seiner
Stelle auch erst einmal nicht tun.

Der Käufer hat leider direkt nach Auktionsschluß bezahlt. Abwarten bis zur Überweisung macht sachlich auch keinen Unterschied.

Falls der K bereits bezahlt hat, sollte er erst einmal ein
paar Tage abwarten, ob er den Artikel nicht doch erhält.

Nehmen wir an, es wären bereits knapp 4 Wochen seit (vergeblicher) e-Mail-Anfrage beim Verkäufer verstrichen.

Falls dem nicht so ist, sollte er bei Ebay auf jeden Fall
einen Problem melden.
Das geht auch dann, wenn der VK nicht
mehr bei Ebay als Mitglied gemeldet ist.

Leider nicht möglich, da Verkäufer und alle Auktionen von eBay gelöscht wurden

Der K kann zudem versuchen, den VK über die ihm durch Ebay
zugesandten Kontaktdaten ausfindig zu machen und einmal
hinterherzutelefonieren.

Anrufbeantworter, kein Ergebnis

Zu guter Letzt kannt der K natürlich auch noch den Rechtsweg
beschreiten: Ein Mahnverfahren in Gang bringen (oftmals
schmeißt man hier aber schlechtem Geld noch gutes hinterher:
Portokosten, Formularkosten, Gerichtskosten - man muss da
größtenteils erst mal in Vorleistung treten - und je nach Lage
des Falls sieht man im Endeffekt doch weder Ware noch Geld
wieder)

Richtig, deshalb bei geringen Beträgen nicht wirklich sinnvoll

oder den VK auch anzeigen (das geht mittlerweile ganz
leicht online… nur auf die HP der Polizei des Bundeslandes
gehen, aus dem der VK stammt und dann mal schauen, wo das
Formular zur Online-Anzeige sich verbirgt.)

Habe das hier gefunden
https://www.polizei.nrw.de/internetwache/anzeige/del…
Aber, in einem anderen Fall, wo laut eBay-Forum rund dreitausend Käufer um jeweils rund 25 € betrogen wurden, kam von der Staatsanwaltschaft nach etwa sechs Wochen die lapidare Mitteilung: „Verfahren eingestellt wegen Mangel an öffentlichem Interesse“

Letztgenannter Schritt kostet nichts, führt aber dazu, dass
der K bei entsprechender Beweislage nicht ungeschoren davon
kommt.

Erscheint zwecklos, da aus Erfahrung eh nichts unternommen wird.
Danke und Gruß
R

Hi Ratloser,

Habe das hier gefunden
https://www.polizei.nrw.de/internetwache/anzeige/del…
Aber, in einem anderen Fall, wo laut eBay-Forum rund
dreitausend Käufer um jeweils rund 25 € betrogen wurden, kam
von der Staatsanwaltschaft nach etwa sechs Wochen die lapidare
Mitteilung: „Verfahren eingestellt wegen Mangel an
öffentlichem Interesse“

nun, wenn sich alle 3000 Geschädigten die 5 Minuten hingesetzt und Anzeige erstattet hätten, dann wäre bei einem Gesamtschaden von 75.000€ wohl das öffentliche Interesse gegeben. Also noch ein Grund mehr, eben doch tätig zu werden, finde ich. Notfalls in einschlägigen Foren Leidensgenossen zusammentrommeln. Überzeugungsarbeit leisten.

Letztgenannter Schritt kostet nichts, führt aber dazu, dass
der K bei entsprechender Beweislage nicht ungeschoren davon
kommt.

Erscheint zwecklos, da aus Erfahrung eh nichts unternommen
wird.

Aber dies bedeutet, dass die Betrüger gewonnen haben. Genau damit arbeiten die doch millionenfach. Will man das denn unterstützen rein aus schierer Bequemlichkeit?

Beste Grüße

Annie

Aber dies bedeutet, dass die Betrüger gewonnen haben. Genau
damit arbeiten die doch millionenfach.

Da stimmen wir überein.
Wenn doch selbst die Steuerfahndung aussagt (in einem anderen Fall) - unter 300.000 € werden wir aus personellen Gründen nicht tätig, dann weiss doch jeder, bis zu welcher Grenze er schmerzfrei handeln kann.
Es ist traurig, aber Realität.

Grüße, R

Die Natur des Raffgeiers an sich

Wenn doch selbst die Steuerfahndung aussagt (in einem anderen
Fall) - unter 300.000 € werden wir aus personellen Gründen
nicht tätig, dann weiss doch jeder, bis zu welcher Grenze er
schmerzfrei handeln kann.

ich bin da allerdings mittlerweile zuversichtlich der Ansicht, dass eben solche Brüder in den meisten Fällen nicht diese Grenze einzuhalten in der Lage sind, weil sie halt den Hals nicht vollkriegen können.

Aber wir schwoffen ab…

Beste Grüße

Annie

Hallo,

nun, wenn sich alle 3000 Geschädigten die 5 Minuten hingesetzt
und Anzeige erstattet hätten, dann wäre bei einem
Gesamtschaden von 75.000€ wohl das öffentliche Interesse
gegeben. Also noch ein Grund mehr, eben doch tätig zu werden,
finde ich.

nicht nur das. Solche Typen werden ja nicht von Heute auf Morgen zu Ebay Betrügern sondern weisen in der Regel schon eine beachtliche kriminelle Karriere auf.

So kann ein einziger Ebay Betrug bereits bei jemandem, der zu einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, das Ende der Freiheit bedeuten.

Ob eine Anzeige verfolgt wird oder nicht, entscheidet, durchaus zu Recht, die Staatsanwaltschaft. Für diese Entscheidung ist es aber zumindest notwendig, dass diese von Straftaten erfährt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn doch selbst die Steuerfahndung aussagt (in einem anderen
Fall) - unter 300.000 € werden wir aus personellen Gründen
nicht tätig, dann weiss doch jeder, bis zu welcher Grenze er
schmerzfrei handeln kann.

kannst Du das mit den 300.000 mit irgendwelchen Quellen belegen? Auch, dass man bis zu diesem Betrag andere schädigen kann oder darf, ohne dass eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet?

Es ist traurig, aber Realität.

Realität ist, dass so ein Dünnsinn am Stammtisch „besprochen“ wird.

Gruß

S.J.

Auch Hallo,

kannst Du das mit den 300.000 mit irgendwelchen Quellen belegen?

Das wurde mir im Amtsgericht von einem Steuerfahnder genau so gesagt. Den Fall hier zu schildern, geht nun aber etwas zu weit.

Auch, dass man bis zu diesem Betrag andere schädigen kann oder darf,
ohne dass eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet?

Ich sagte nichts von „darf“, sondern von „personeller Möglichkeit“. Man kann es auch so sagen, es geht - zumindestens in diesem Fall - nach Einsatzmöglichkeiten.

… dass so ein Dünnsinn am Stammtisch „besprochen“ wird.

Nie von mir am Stammtisch besprochen (gehe nicht in Kneipen) oder ähnlichem Umfeld.

Genau so wie der Fall mit den 3.000 Geschädigten. Den Schriftwechsel habe ich noch, weil ich Einspruch einlegen wollte. Das ist aber mittlerweile verjährt.