Ware ohne Rechnung erhalten! Was tun?

Hallo zusammen,

eine Uhr wurde über ein großes bekanntes Internetwarenhaus bestellt.

Der Käufer sitzt in GB.

Die Uhr wird geliefert, allerdings ohne Rechnung und, oder Lieferschein. Es lag nur die Uhr im entsprechenden Karton in einem größerem Umkarton bei. Auch auf dem Paket war nichts geklebt. Nichts von invoices o. ä. zu sehen.

Zwar hat der Käufer sämtliche E-Mail-Bestätigungen und den Kontoauszug, aber der Kontoauszug ist jetzt auch nicht sooo eindeutig.

Die Fragen des Käufers, ob es nicht besser, sicherer, eindeutiger wäre, u. a. im Garantiefall, eine Rechnung und, oder einen Lieferschein zu haben.

Was sollte der Käufer tun? Die Ware sicherheitshalber zurückschicken innerhalb der zweiwöchigen Frist nach dem Fernabsatzgesetz oder sich die Rechnung und, oder den Lieferschein nachschicken, sofern möglich und der Verkäufer überhaupt rechtzeitig reagiert?! Die Ware hat nach Bestellung nämlich elf Tage benötigt, bis sie beim Käufer ankam.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo

Was sollte der Käufer tun? Die Ware sicherheitshalber zurückschicken innerhalb der zweiwöchigen Frist nach dem Fernabsatzgesetz oder sich die Rechnung und, oder den Lieferschein nachschicken, sofern möglich und der Verkäufer überhaupt rechtzeitig reagiert?! Die Ware hat nach Bestellung nämlich elf Tage benötigt, bis sie beim Käufer ankam.

Ich würde mit irgendeinem Nachweis (z. B. Einschreiben) denen mitteilen, dass ich, falls ich die Rechnung nicht innerhalb dieser zweiwöchigen Frist erhalte, vom Kauf automatisch zurücktrete und die Ware auf deren Rechnung zurücksenden werde. - Diesen Text würde ich ihnen schon mal vorab per E-Mail zukommen lassen.

Außer irgendein Experte, den ich auch für einen solchen einschätze, würde hier antworten, dass die E-Mails für den Garantiefall ausreichen, denn dann würde ich die Uhr einfach behalten. Oder ein Experte würde einen besseren Tipp geben. Dann würde ich das tun.

Viele Grüße

Hallo,

eine Uhr wurde über ein großes bekanntes Internetwarenhaus
bestellt.

das wo genau seinen Sitz hat?

Der Käufer sitzt in GB.

Womit sich mir zunächst spontan die Frage stellt, welches Recht überhaupt zur Anwendung kommt.

Die Fragen des Käufers, ob es nicht besser, sicherer,
eindeutiger wäre, u. a. im Garantiefall, eine Rechnung und,
oder einen Lieferschein zu haben.

Wurde denn überhaupt eine Garantie eingeräumt? Für eine ggf. bestehende Gewährleistung ließe sich der Kauf ja wohl problemlos nachweisen.

Was sollte der Käufer tun? Die Ware sicherheitshalber
zurückschicken innerhalb der zweiwöchigen Frist nach dem
Fernabsatzgesetz oder sich die Rechnung und, oder den
Lieferschein nachschicken, sofern möglich und der Verkäufer
überhaupt rechtzeitig reagiert?! Die Ware hat nach Bestellung
nämlich elf Tage benötigt, bis sie beim Käufer ankam.

Auch ob überhaupt ein Widerrufsrecht besteht, kann man den Angaben nicht entnehmen.

Nur weil es in Deutschland bestimmte Gesetze gibt, muss das ja nicht weltweit genau so sein.

S.J.