Hallo, ein neu geliefertes (im Internet erworbenes) Fernehgerät war nach 4 Tagen defekt. Es wurde also wieder absolut stoßsicher verpackt. Nach einigen Mails und Telefonaten mit dem Unternehmen
wurde nach 14 Tagen das im Voraus bezahlte Gerät endlich abgeholt - wie gesagt - ordnungsgemäß verpackt. Der Abholer nahm das Gerät mit
und es dauerte erneut 14 Tage, bis es in dem Unternehmen als „angekommen“ registriert wurde. Nach zwei Tagen kam eine mail mit Bildern, dasss das Gerät völlig zerstört sei, Transportschäden, da es nicht ordnungsgemäß verpackt war! Die Spedition, die das Gerät angeholt hat, sagte bei Abholung, die Verpackung ist top, er würde das Paket „heile“ zurückbringen. Und nu? Entweder wollen sie mir das
defekte Gerät zurückliefern oder 10% vom Kaufpreis erstatten? Wie kann man sich hier wehren? Danke!
Nach zwei Tagen kam eine mail
mit Bildern, dasss das Gerät völlig zerstört sei,
Transportschäden, da es nicht ordnungsgemäß verpackt war!
Der Transportschaden hätte direkt bei Anlieferung reklamiert werden müssen. So kann es auch beim Empfänger runtergefallen sein. Da hilft wohl nur ein Anwalt vor Ort.
Danke für die Antwort. Das Gerät kam ohne Transportschaden bei uns an und war 4 Tage voll funktionstüchtig. Danach (am Tag 4) war es technisch defekt und wurde zurückgesandt - top verpackt - und kam völlig zerstört in dem Unternehmen an. Also hilft nur ein Anwalt? LG
Danke für die Antwort. Das Gerät kam ohne Transportschaden bei
uns an und war 4 Tage voll funktionstüchtig. Danach (am Tag 4)
war es technisch defekt und wurde zurückgesandt - top verpackt
- und kam völlig zerstört in dem Unternehmen an. Also hilft
nur ein Anwalt? LG
Schwierige Beweislage! Das würde ich daher einem Anwalt geben.
Hallo Fräulein Bianca,
welchen Wert hatte das Gerät ?
Grüße
Hallo Fräulein Bianca,
welchen Wert hatte das Gerät ?
Grüße
649,00 euro - ich überlege gerade, aufgrund der mir zugestellten Bilder von dem angeblich beschädigten Gerät, Anzeige wegen Betrug zu erstatten. Der abgebildete Karton ist mit anderem Klebeband verschlossen als ich es benutzt habe. So langsam scheint mir die Sache reif für die Presse zu werden.
Danke. LG
(Österreichische Rechtslage!) Das Unternehmen muss bei Gewährleistung die Verbesserung / den Austausch grundsätzlich „am Empfangsort der Ware“ leisten. Es kann aber verlangen, dass ihm die Sache übersendet wird. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen. Die notwendigen Kosten der Verbesserung / des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat das Unternehmen zu tragen.
Wie Du konkret vorgehst hängt vom Verhalten des Unternehmens und Deiner Streitlustigkeit ab: Hast Du schon bezahlt und will das Unternehmen das Geld nicht rückerstatten, könntest Du z.B. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Dein Geld zurück verlangen.
Viel Glück!
(Wie gesagt: Österreichische Rechtslage!)