Ware rückgaberecht ohne verpackung wer weiss was

Es ist kaum zu glauben. Ich habe vor kurzem beim Praktiker hier in Köln einen Leiter für 49,50 € gekauft. Habe zu Hause ausprobiert ob es rutschfest wäre und fand nicht meiner Vorstellung. Dann ginge ich zum Praktiker mit dem Leiter und wollte umtauschen bzw. Geld zurück haben. Die Mitarbeiterin fragte mich nach Quittung. Ich hatte selbstverständlich die Quittung dabei. Dann sagte mir, sie fragt nach Ihrem Chef ob sie ohne weiteres den Leiter zurücknehmen darf. Der Chef kam und sagte mir ohne Verpackung dürfen wir nicht zurücknehmen. Ich sagte wie soll ich den ausprobieren das war ja mit Folie geschweißt. Ich müsste ja rausreisen und ausprobierten. Der Chef eigentlich der Gruppenleiter hat dafür kein Verständnis. Sogar sagte mir das ist kein Laden für gebrauchte Waren. Wenn er ohne Verpackung nehmen würde kann er nicht mal für 5 € wieder verkaufen. Ich bin wieder mit meinem Leiter nach Hause gegangen.
Bei so einem großen unternehmen hätte ich nie gedacht dass so was gibt. Jetzt weiß nicht wie ich weitergehen soll. Bitte um Ihren Rat.

Danke im Voraus

Gabreal

Hi,

entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es kein generelles Rückgaberecht im Einzelhandel.

Natürlich kann man versuchen Ware bei Nichtgefallen zurückzugeben, der Verkäufer muss jedoch nicht darauf einsteigen.

Bei einem Mangel / Defekt gilt dieses jedoch nicht.

Gruss,
Little.

Hallo,

Du hättest die Leiter im Laden vor dem Kauf testen sollen oder dir ein explizites Rückgaberecht zusichern lassen sollen.

Nur für Versand-/Online-Handel gibt es ein Rückgaberecht, da da ja ein Testen vor Kauf naturbedingt nicht möglich ist.

Der Laden ist da nicht sehr kulant, aber mal eine Gegenfrage: es stehen 5 eingeschweisste Leitern im Regal und eine ausgepackte. Würdest Du die Ausgepackte kaufen?
Strenggenommen ist die Leiter gebraucht, wenn der Laden die als Neuware verkauft. Wird die Leiter dann als neu verkauft, wäre es dann nicht sogar ein Betrug?

Gruß

Holygrail