Nehmen wir einmal an, jemand bestellt am Montag online eine Digitalkamera, die laut Versandleiter sofort lieferbar sein und direkt nach dem Eingang der Bestellung in den Versand übergeben werden soll. Am Mittwoch dann die eMail: „Die Kamera sei nicht mehr vorrätig, die Bestellung wurde storniert.“
Ist das rechtens? Angeblich war die Kamera ja am Montag noch vorhanden und hätte gleich verpackt werden sollen, wie sollte sie denn dann anschließend noch ausverkauft worden sein?
Besonders komisch ist die Tatsache, dass die Kamera im Onlineshop immer noch als „sofort lieferbar“ angezeigt wird, jetzt aber plötzlich für 70 EUR mehr. Da kommt leicht der Verdacht auf, dass sich der Händler vielleicht einfach verkalkuliert haben könnte und nun auf diesem Weg von seinem Vertrag zurücktreten will.
Danke für jede Hilfe!
Matthias (der sich über diese bescheidene Art des erzwungenen In-der-dritten-Person-Schreibens furchtbar aufregt)
die Frage ist, ob bereits ein Vertrag zustande kam. Wenn ja, steht Dir eine Kamera zum vereinbarten Preis zu, wenn nicht, dann nicht.
Ob diese übereinstimmende Willenserklärung vorliegt, könnte man vermutlich anhand der Korrespondenz, die du er geführt hat erkennen. Wie war das mit dem Versandleiter - war das ein unverbindlicher Anruf vor der Bestellung, oder danach, oder ein Mail,…
Also der jemand (*g*) hat die Kamera in dem Shop bestellt (kommt dabei nicht automatisch ein Vertrag zu Stande?), da sie dort als „sofort verfügbar“ deklariert war, und gleich eine eMail hinterhergeschickt, ob die Kamera auch bis Donnerstag ankommen wird. Darauf kam dann die Antwort des Versandleiters, ja, die Kamera ginge gleich raus.
Du siehst etwas im Online Shop und bestellst das zu den Bedingungen, die auf der Homepage aufscheinen. Der Verkäufer schreibt dir ein e-mail und sagt, dass er deine Bestellung ablehnt.
In diesem Fall ist kein Vertrag zustande gekommen. Die Homepage ist noch kein Angebot im Sinne einer vertraglichen Willenserklärung, sondern eine Aufforderung an das Publikum zur Stellung eines Angebots (sog. invitatio ad offerendum). Das Angebot hast du gemacht, indem du die Ware bestellt hast. Dieses Angebot wurde abgelehnt und es gibt somit keine übereinstimmenden Willenserklärungen. Ein Vertrag ist somit nicht zu Stande gekommen und du hast keinen Anspruch auf die Leistung.