Hallo,
bisher haben die Gerichte in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung gefunden. Mal wurde dem einen Hersteller zugestanden, die Vertriebswege seiner Ware vertraglich einschränken zu dürfen. Mal wiederum wurden entsprechende Einschränkungen und folgende Strafen als nichtig angesehen.
Man müsste sich genau ansehen, um welche Waren es sich handelt, und wie die sonst vertrieben werden.
Vor einigen Jahren überzog ein Firmenverbund Händler mit einstweiligen Verfügungen und Klagen wegen Verstoßes gegen Markenrecht in Bezug auf den Verkauf von Klamotten von Ed Hardy. Einige Fälle wurden vor Gericht verhandelt und meist unterlag wohl die Klägerin. Aber der Ärger bis dahin …
(Es gibt Stimmen, die behaupten, dass die exklusiven Vertreiber mit den Abmahnungen mehr Geld verdient haben, als mit dem eigentlichen Vertrieb der Waren.)
Grüße
Pierre