Ware von Hersteller und exklusiv Vertreiber kaufen und weiterverkaufen?

Darf man als Gewerblich angemeldeter Händler, Ware bei einem Hersteller und exklusiv Vertreiber im Geschäft kaufen und anschließend im Onlineshop verkaufen?

Greift § 24 MarkenG und es liegt eine erschöpfung vor und die Ware darf weiter verkauft werden?

Ist der Verkauf beim exklusiv Recht generell verboten?

Kann der Anbieter den Verkauf der Ware untersagen?

Bei der Vielzahl der Fragen, die du hier raushaust: hast du irgendeine Art einer kaufmännischen Ausbildung oder Schulung? Frag bei der örtlichen IHK nach, ob es da Angebote gibt - oder nach einer Beratung. Da werden Sie geholfen

Danke für deinen Hinweis und deine Antwort. Eine Kaufmännische Ausbildung und Studium sind vorhanden.
Die Antworten, sollen nur (hoffentlich) meine Annahmen unterstreichen.

Hallo,

bisher haben die Gerichte in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung gefunden. Mal wurde dem einen Hersteller zugestanden, die Vertriebswege seiner Ware vertraglich einschränken zu dürfen. Mal wiederum wurden entsprechende Einschränkungen und folgende Strafen als nichtig angesehen.

Man müsste sich genau ansehen, um welche Waren es sich handelt, und wie die sonst vertrieben werden.

Vor einigen Jahren überzog ein Firmenverbund Händler mit einstweiligen Verfügungen und Klagen wegen Verstoßes gegen Markenrecht in Bezug auf den Verkauf von Klamotten von Ed Hardy. Einige Fälle wurden vor Gericht verhandelt und meist unterlag wohl die Klägerin. Aber der Ärger bis dahin …

(Es gibt Stimmen, die behaupten, dass die exklusiven Vertreiber mit den Abmahnungen mehr Geld verdient haben, als mit dem eigentlichen Vertrieb der Waren.)

Grüße
Pierre