Hallo,
Dann versuch ich es nochmal mit meiner Frage. Ein Händler hätte die Möglichkeit, hochwertige Ware von einer Privatperson zu kaufen und dann in seinem Geschäft wieder zu verkaufen. Da die Ware gebraucht ist, aber voll funktionsfähig, hochwertig und sehr speziell
wäre, würde es für den Händler ein gutes Geschäft werden. Wenn die Ware angenommen für 250€ bei der
Privatperson erworben wird und der Händler die Ware für 320€ + Mwst. verkaufe,
müsste er aber nur auf die Differenz von 70€ die Mwst. ( in diesem
Fall 13,3 € ) auf den Nettopreis drauf rechnen, richtig? Dann hätte er das Problem, dass ihm die Privatperson keine Rechnung ausstellen kann bzw. will. Wie kann man die ausgaben von 250€ in einer EÜR bzw. in der Buchhaltung geltend machen, oder muss man darauf verzichten ? Kann der Händler z.B. einen „Auszahlungsbeleg“ ausstellen, damit er einen Beleg für
die 250€ hätte? Oder interessiert es das Finanzamt nicht, wo er die Ware bezieht ( Privatperson, Händler usw. ), und möchte nur das Geld sehen, denke aber mal die möchten schon einen Beleg haben wo die Ware her kommt, oder?
Grüße