Ware von Privat kaufen und gewerblich verkaufen

Hallo,

Dann versuch ich es nochmal mit meiner Frage. Ein Händler hätte die Möglichkeit, hochwertige Ware von einer Privatperson zu kaufen und dann in seinem Geschäft wieder zu verkaufen. Da die Ware gebraucht ist, aber voll funktionsfähig, hochwertig und sehr speziell
wäre, würde es für den Händler ein gutes Geschäft werden. Wenn die Ware angenommen für 250€ bei der
Privatperson erworben wird und der Händler die Ware für 320€ + Mwst. verkaufe,
müsste er aber nur auf die Differenz von 70€ die Mwst. ( in diesem
Fall 13,3 € ) auf den Nettopreis drauf rechnen, richtig? Dann hätte er das Problem, dass ihm die Privatperson keine Rechnung ausstellen kann bzw. will. Wie kann man die ausgaben von 250€ in einer EÜR bzw. in der Buchhaltung geltend machen, oder muss man darauf verzichten ? Kann der Händler z.B. einen „Auszahlungsbeleg“ ausstellen, damit er einen Beleg für
die 250€ hätte? Oder interessiert es das Finanzamt nicht, wo er die Ware bezieht ( Privatperson, Händler usw. ), und möchte nur das Geld sehen, denke aber mal die möchten schon einen Beleg haben wo die Ware her kommt, oder?

Grüße

Hi !

Grundsatz im Bereich der Umsatzsteuer:
Aus dem vollen Verkaufspreis (und nicht nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis) ist die Umsatzsteuer zu berechnen. In dem Beispiel würde also nicht über € 13,30 an Umsatzsteuer gesprochen werden, sondern über € 60,80 (nämlich 19% auf € 320,00).

Ausnahme von diesem Grundsatz:
Differenzbesteuerung. zum Nachlesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html
Wenn es zur Anwendung dieser Vorschrift weitere Fragen gibt, dann bitte stellen.

BARUL76

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Wenn die Ware angenommen für 250€ bei der
Privatperson erworben wird und der Händler die Ware für 320€ +
Mwst. verkaufe,
müßte er aber nur auf die Differenz von 70€ die Mwst. ( in
diesem
Fall 13,3 € ) auf den Nettopreis drauf rechnen, richtig?

Nur dann richtig, wenn der Händler die Differenzbesteuerung gemäß § 25 a UStG anwendet / anwenden kann.

Dann hätte er das Problem, daß ihm die Privatperson keine Rechnung
ausstellen kann bzw. will.

Können könnte sie, sie wird es also nicht wollen.

Wie kann man die Ausgaben von 250€
in einer EÜR bzw. in der Buchhaltung geltend machen, oder muß
man darauf verzichten ? Kann der Händler z.B. einen
„Auszahlungsbeleg“ ausstellen, damit er einen Beleg für
die 250€ hätte? Oder interessiert es das Finanzamt nicht, wo
er die Ware bezieht ( Privatperson, Händler usw. ), und möchte
nur das Geld sehen, denke aber mal die möchten schon einen
Beleg haben wo die Ware her kommt, oder?

Der Händler soll doch eine Gutschrift ausstellen, ohne USt selbstverständlich, und den Kaufpreis möglichst an die Privatperson überweisen; ansonsten einen ordentlichen Bar-Einkaufsbeleg (Anschrift des Lieferers nicht vergessen) erstellen.

Wenn der Kaufpreis nicht ordentlich nachgewiesen werden kann, hat eher der Händler ein Problem, nicht der Private.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald