Guten Tag,
mich würde die Einschätzung zu folgender Situation interessieren:
A hat für einen Kunden CD´s verfielfältigt. Sämliche Rechte an den CD´s liegen beim Kunden. Der Kunde kann nicht zahlen und A liefert ihm deshalb die CD´s nicht aus. Auch ein Mahnverfahren über das Amtsgericht bleibt ohne Erfolg. Ist A in dieser Situation dazu berechtigt, die CD´s zu verkaufen? Zum Beispiel an einen der Händer des Kunden bzw. auf eigene Faust, z.B. über ebay?
Danke für die Einschätzung
Sabine