So, ich bins nochmal.
Darf ich z.B. bei einem Einzelhändler ware Kaufen, um sie dann Gewerblich weiter zu Verkaufen, ohne ärger zu bekommen.
Zur Erklärung, es handelt sich dabei nicht um einen Großhädler oder Hersteller.
Gruß Nasim
So, ich bins nochmal.
Darf ich z.B. bei einem Einzelhändler ware Kaufen, um sie dann Gewerblich weiter zu Verkaufen, ohne ärger zu bekommen.
Zur Erklärung, es handelt sich dabei nicht um einen Großhädler oder Hersteller.
Gruß Nasim
Sobald Du Ware zum Weiterverkauf erwirbst handelst du gewerblich. Das solltest Du dabei bedenken.
Sobald Du Ware zum Weiterverkauf erwirbst handelst du
gewerblich. Das solltest Du dabei bedenken.
Hi
ich frage mich was dabei herauskommen soll, wenn man im Einzelhandel einkauft um wiederzuverkaufen. Konkurrenzfähige Endpreise wohl eher nicht…
HH
Sobald Du Ware zum Weiterverkauf erwirbst handelst du
gewerblich. Das solltest Du dabei bedenken.
Ich möchte allerdings wissen, inwieweit das „kontrollierbar“ ist. Also, alles, was ich bei ebay kaufe, habe ich ja vorher gekauft (gut, bei manchen Zeitgenossen soll das nicht der Fall sein).
Wer legt da wo eine Grenze fest, was ich zum Wiederverkauf gekauft habe?
Das Beispiel mit den hundert Grafikkarten ist mir schon geläufig…)
Grüße
HylTox
Hi,
das würde mich auch interessieren. Ich habe vor mehrere Dutzend geerbte antiquarische Bücher zu verkaufen. Nicht das ich auf einmal unter die Kleingewerberegelung falle.
Also, gibt es irgendwo eine vernünftige Definition ab wann der Verkauf gewerblich ist?
Danke,
Julia
Hi
Also, gibt es irgendwo eine vernünftige Definition ab wann der
Verkauf gewerblich ist?
Nein.
Seit wann gibt es im Gesetz vernüftige Definitionen? 
Es ist alles auslegebar und im Falle eines unklaren Falles entscheidet der Richter… wobei ein anderer Richter auch wieder anders entscheiden kann.
Für Gewerblichkeit zählt die Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht (unabhängig ob Gewinn gemacht wird), as far as i know.
„In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
MfG
Lilly
Hallo !
Wenn Du mit „Gewinnabsicht“ und „regelmäßig“ verkaufst, handelst Du schon für manchen Richter schon gewerblich. Es gab in der Hinsicht schon mehrere Gerichtsurteile bei denen Eba*-Nutzer mit ~100 Bewertungen als Gewerbliche Verkäufer angesehen wurden. Google einfach mal.
MFG
#S.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zur erklärung, ich bin Gewerblicher Händler und ich habe tatsächlich etwas gefunden, das sich bei e-bay teurer Verkaufen lässt (war ein Glücksgriff).
Im Grosshandel gibt es die Ware nicht, weil sie eigenproduktion des Einzelhändlers ist.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Wenn Du mit „Gewinnabsicht“ und „regelmäßig“ verkaufst,
handelst Du schon für manchen Richter schon gewerblich. Es gab
in der Hinsicht schon mehrere Gerichtsurteile bei denen
Eba*-Nutzer mit ~100 Bewertungen als Gewerbliche Verkäufer
angesehen wurden. Google einfach mal.
Nee brauch ich nicht.
Ich weiß das einige Richter in einem Land fern der Realität leben und ich über deren Urteile schon mehr als einmal den Kopf geschüttelt hab 
Aber ich sagte ja, im Falle eines unklaren Falles klärt das ein Richter und der eine sieht das so und der andere ebend anders… so is das Gesetz ^^
Ansichts- und Auslegungssache.
MfG
Lilly
Sobald Du Ware zum Weiterverkauf erwirbst handelst du
gewerblich. Das solltest Du dabei bedenken.
Das heißt ja nur: Gewerbe anmelden. Na und?
Levay
Das heißt ja nur: Gewerbe anmelden. Na und?
Und genau das hat er zu beachten, was seine Frage war.