ich wollte fragen, wer haftet, wenn bei Öffnen eines Paketes einer Bestellung von einem Online-Händler die Ware zerbrochen ist (Glaskanne)? Die Ware wurde nicht vom Besteller angenommen, sondern einem Mitbewohner. Darüber hinaus war sie nicht ordnungsgemäß eingepackt, da ein kleinerer Karton ohne jeglich POlsterung in einen größeren Karton gelegt wurde und dort frei beweglich war. Darüber hnaus war auch kein Hinweis auf dem Karton, dass sich Glas darin befindet. Nach Öffnen des Paketes wurde der Online-Händler direkt per Mail kontaktiert. Der Versänder hatte zuvor telefonisch drauf verwiesen, dass der Händler kontaktiert werden soll.
Haftet der Händler/Versänder, auch wenn die Ware nicht direkt bei Empfang reklamiert wurde?
Ich würde sagen, es haftet der Händler, da ja in den ersten 6 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages er beweisen muss, dass es nicht sein Veschulden ist. Und wie soll der das denn beweisen - vor allem, wenn die Ware ja auch nicht ordnungsgemäß geschützt war?
Ich würde sagen, es haftet der Händler, da ja in den ersten 6
Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages er beweisen muss,
dass es nicht sein Veschulden ist.
Da sitze ich nun und weiß nicht, was lustiger ist: Dein Text oder der heutige Dilbert. Ich habe mir sicherheitshalber mal beide ausgedruckt.
Immer noch amüsiert
Christian
P.S.
Wenn ich ein Auto kaufe und am gleichen Tag durch ein Einkaufszentrum brettere, muß dann der Händler für alle Schäden aufkommen oder nur für die am gerade gekauften Auto?