Hallo,
wenn man eine Ware zur Ansicht verschickt gegen Hinterlegung einer Kaution (z.B. halber Kaufpreis) und der Artikel paßt nicht, muß dann der Verkäufer (privat) die Zusendung an den potentiellen Kunden tragen oder wird das mit der Kaution verrechnet?
Die potentielle Käuferin meint aber, sie wolle den vollen Betrag erstattet, daß sei so üblich. Es kann doch aber nicht sein, daß man im Zweifelsfall etwas an fünf oder mehr Leute schickt und jedes Mal fast 10,- Euro an Porto zahlt und dann immer noch auf dem Teil sitzt? Da müßte man ja den Kaufpreis immer höher setzen, sonst bleibt ja nix mehr übrig am Ende…
Gibt’s da irgendwelche offiziellen Regularien zu oder ist das tatsächlich so, daß der Verkäufer (privat!) einfach draufzahlt, wenn er „so blöd“ (sorry) ist, dem möglichen Käufer den Gefallen zu tun, daß der den Artikel nicht blind kaufen muß und nachher nichts damit anfangen kann?
Danke für etwas Feedback + Grüße
Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Ist denn im Kaufvertrag dazu nichts vereinbart? Dann bleibt der Verkäufer auf den Kosten sitzen. Erst wenn im Kaufvertrag (oder den dazugehörigen AGB) etwas über die Versandkosten geregelt ist, muss der Käufer diese übernehmen. Aber bei Kaufbeträgen unter 40,00 EUR ist das wohl auch schon fraglich, weil sonst der Käufer ungerechtfertigt benachteiligt sein könnte.
Gruß
apfjur
Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Ist denn im
Kaufvertrag dazu nichts vereinbart?
Es gibt ja keinen Kaufvertrag (oder gar AGB - ist ein Privatgeschäft), es geht um eine Online-Annonce und der Artikel (Warenwert 700,- Euro VHB) wurde vereinbarungsgemäß zur Anprobe verschickt (also Kulanz des Verkäufers anstatt auf Privatkauf ohne Rückgaberecht zu bestehen) und hat halt nicht gepaßt. Daher Rücksendung und kein Kauf.
Also kann man grundsätzlich sagen, man müßte das vorher so vereinbaren (und nicht davon ausgehen, daß das allgemein so üblich ist, wenn der Verkäufer so nett ist, einen die Ware auszuprobieren vorm Kauf), daß ein Probeversand auf Kosten des Käufers gehen soll, der ja als einziger davon Vorteile hat. Richtig?
Danke auf jeden Fall!
Hi,
Also kann man grundsätzlich sagen, man müßte das vorher so
vereinbaren (und nicht davon ausgehen, daß das allgemein so
üblich ist, wenn der Verkäufer so nett ist, einen die Ware
auszuprobieren vorm Kauf), daß ein Probeversand auf Kosten des
Käufers gehen soll, der ja als einziger davon Vorteile hat.
Richtig?
Genau. Ansonsten trägt jeder seine Kosten.
Aber nebenbei: für den Verkäufer sehe ich durchaus auch einen Vorteil: er erweitert den Käuferkreis und evtl. wird der Gegenstand so früher verkauft.
Aber diese Bedingungen sind frei verhandelbar und wie groß die Vorteile auf beiden Seiten sind, ist auch ein wenig vom Artikel abhängig…
Gruß Stefan
Genau. Ansonsten trägt jeder seine Kosten.
Aber nebenbei: für den Verkäufer sehe ich durchaus auch einen
Vorteil: er erweitert den Käuferkreis und evtl. wird der
Gegenstand so früher verkauft.
Habe mittlerweile diverse Antworten aus einem anderen Forum, die sehen das alle so wie ich. Hilft zwar nix, aber gut zu wissen. Kann man der „Gegenseite“ zumindest mitteilen, um das Argument „das ist allgemein so üblich“ zu widerlegen.
Stimmt grundsätzlich, wäre ne Möglichkeit der „Werbung“. Wenn man allerdings z.B. zehn Leuten den Artikel zuschickt und jedes Mal ca. 10,- Euro Porto zahlt, dann ist man bei knapp 100,- Euro - und hat im ungünstigsten Fall das Teil noch immer nicht verkauft. Das geht einfach als Privatperson nicht, weil das da nicht wie bei kommerziellen Händlern in der Masse untergeht. Aber egal, weiß man fürs nächste Mal.
Danke für die Antwort 