Ware zurückgegeben-bekomme ich das Porto wieder?

hallo,
ich habe eine Ware an einen Verkäufer zurück gesandt, weil, es war ein von ihm selbstgenähter Webpelz-Schal, der total schief genäht war, die Ränder völlig ungleichmäßig abgeschnitten worden sind, so dass ich mir den Schal nie so um den Hals gelegt hätte. Dass es Handarbeit sein sollte, war aus dem Angebot nicht ersichtlich. Ich hätte da auch nichts gegen gehabt.
Per Mail habe ich den gewerblichen Verkäufer um die Rücksendung informiert und er hat mir die Art der Versendung mitgeteilt.
Zurückerstattet hat er mir den Wert des ersteigertn Schals ohne Versandkosten, weder die Versandkosten für den Versand von Verkäufer an mich noch für meine Rücksendung.
Ist das so richtig?
Danke
nenkaj

Hi

ich habe eine Ware an einen Verkäufer zurück gesandt, weil, es
war ein von ihm selbstgenähter Webpelz-Schal, der total schief
genäht war, die Ränder völlig ungleichmäßig abgeschnitten
worden sind, so dass ich mir den Schal nie so um den Hals
gelegt hätte.

Evtl. ne Frage fürs Rechtsbrett ob das als Mangel angesehen werden kann.
Kommt auch um die Auktionsbeschreibung an etc.

Zurückerstattet hat er mir den Wert des ersteigertn Schals
ohne Versandkosten, weder die Versandkosten für den Versand
von Verkäufer an mich noch für meine Rücksendung.
Ist das so richtig?

Nein

Mal von ausgegangen das der Schal nicht als mangelhaft angesehen werden kann, muss der VK in seiner Beschreibung oder in seinen AGBs (die in der Beschreibung gut sichtbar verlinkt sein müssen), eine Klausel haben die besagt das bei Artikel im Wert von unter 40 Euro der Käufer im Falle der Nutzung des Widerrufsrecht (also Rücksendung ohne Angabe von Gründen, meist aus Nichtgefallen) die Rücksendekosten trägt.
In dem Fall bekommt der Käufer den Warenwert und die Hinsendekosten zurück.

Wenn das nicht vermerkt ist, dann bekommt der Käufer beides erstattet. Wie auch bei Mangel. Und wenn Warenwert 40 Euro überstieg.

Deswegen haben viele eBay VKs so hohe Versandkosten.
Sie bereichern sich quasi daran um die Rücktrittskosten auf andere Käufer umzulegen (da der VK ja mind. 1 Weg der Versandkosten trägt, bei Rücktritt, und quasi mit jeder zurückgesendeten Ware nicht nur nichts verdient sondern auch miese macht).

„Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.“
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

MfG
Lilly

Hallo,

Deswegen haben viele eBay VKs so hohe Versandkosten.
Sie bereichern sich quasi daran um die Rücktrittskosten auf
andere Käufer umzulegen (da der VK ja mind. 1 Weg der
Versandkosten trägt, bei Rücktritt, und quasi mit jeder
zurückgesendeten Ware nicht nur nichts verdient sondern auch
miese macht).

ich würde das nicht als Bereicherung sondern eher bei der Mentalität der Deutschen als Risikoprämie betrachten. Denn es ist leider zum Volkssport geworden, Waren „auszuleihen“. Man bekommt so z.B. für einen Abend mal einen Anzug umsonst.

Hi

Deswegen haben viele eBay VKs so hohe Versandkosten.
Sie bereichern sich quasi daran um die Rücktrittskosten auf
andere Käufer umzulegen (da der VK ja mind. 1 Weg der
Versandkosten trägt, bei Rücktritt, und quasi mit jeder
zurückgesendeten Ware nicht nur nichts verdient sondern auch
miese macht).

ich würde das nicht als Bereicherung sondern eher bei der
Mentalität der Deutschen als Risikoprämie betrachten. Denn es
ist leider zum Volkssport geworden, Waren „auszuleihen“. Man
bekommt so z.B. für einen Abend mal einen Anzug umsonst.

Darüber lässt sich streiten.
Ich seh schon ein das ein gewerblicher VK sein Geld ja wieder reinbekommen muss und das geht nur durch Umlegung der Kosten auf alle Kunden.
Aber für mich als Kunde ohne Absicht stellt die Erhöhung der Versandkosten eine Bereicherung dar.

Normalerweise werden solche Sachen mit in den Warenpreis einkalkuliert.
Der Trend es in den Versandkosten zu tun kam erst in den letzten Jahren (nicht nur bei Onlineauktionen, sondern auch in normalen Onlineshops).
Und ich meine keine Auktionen die bei 1.- € anfangen, sondern SofortKauf Angebote und Onlineshops.

Da kommt man als Kunde ja oftmals günstiger weg nicht die billgste Ware zu nehmen. Sondern die 3. oder 4. günstigste… auch wenn die 1-2 Euro teurer is… so sind die Versandkosten doch auch 2-3 Euro billiger.

Ab 7,50 Euro Versandkosten hörts für mich auch auf (meist kommt ne extra [Pseudo] Transportversicherung noch dazu [für mich als Kunde irrelevant und verstecke Extrakosten]).
Ich weiß das gewerbliche (sofern keine Wohnzimmerverkäufer) ab einer Gewissen Auslastung Vergünstigungen beim Porto bekommen (je nach Transporteur mehr oder weniger).
Ob se das an die Kunden weitergeben ist ihre Sache… aber stattdessen noch die Versandkosten erhöhen find ich unseriös.

Bei solchen hab ich auch noch nie gekauft und ich kauf fast alles Online :wink:

MfG
Lilly