Liebe/-r Experte/-in,
für meine gewerbliche Arbeit als Strickerin benötige ich immer wieder Wolle, die ich teilweise in der Türkei kaufen möchte.
Wie verhält sich das nun hier mit dem Zoll? Eigentlich müsste ja hier die Zollunion zur Anwendung kommen, da es sich meiner Meinung nach um Industriegüter handelt, die von mir weiter verarbeitet werden.
Wenn das so ist, wie kann ich das dem Zoll dann nachweisen?
Für eine baldige Antwort sage ich schon mal vielen Dank
LG Martina
Hallo Martina,
nun weiss ich nicht, was sie unter einer Zollunion verstehen, aber wenn sie ware aus der Türkei verarbeiten, die Ware aus der Türkei in die europäische Gemeinschaft einführen, dann müssen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Auf den Warenwert und die Frachtkosten. Vor allem, weil Sie gewerblich die Ware verarbeiten.
Wenn sie die Wolle hier nur verstricken und dann wieder in die Türkei zurücksenden dann handelt es sich um eine aktive Veredelung. Das ist allerdings ein Verfahren, mit dem ich mich hinsichtlich der Abgaben (Zoll und EuSt nicht so gut auskenne).
Gruß
Die Anfrage scheint bei mir nicht angekommen zu sein. Ich gehe davon aus das sich das Probleminzwischen erledigt hat.