Guten Tag,
ich habe Ende letzten Jahres einem Zulieferer einen Teil einer importierten und bezahlten Containerlieferung geliehen da er einen Engpass hatte wegen verzögertem Liefertermin. Natürlich mit Lieferschein und Unterschrift des Übernehmers. Die Ware sollte ich 14 Tage später aus dem nächsten Container zurückgeliefert bekommen. Die Rücklieferung wurde aber mehrfach verschoben und schließlich wurde mir eine Verrechnung des Wertes mit der nächsten Bestellung anngeboten. Ich habe mehrfach telefonisch und schriftlich auf Rücklieferung gedrängt. Keine Reaktion. Am Telefon werde ich immer in die Warteschleife gedrückt. Dann wurde mir von einem Kollegen empfohlen einfach eine Rechnung zu schreiben. Trotz Mahnung wird nicht gezahlt. Ein Rechtsanwalt hat mir nun gesagt das ich bei einer Leihe gar keine Rechnung stellen kann. Auch nicht über als Ersatz beschaffte Ware. Ich kann höchstens auf Rückgabe klagen. Die geliehene Ware kann man mir aber ja gar nicht zurückgeben, sondern nur gleichwertige.
Hat jemand einen Tipp wie ich vorgehen sollte?
Kennt jemand einen guten Fachanwalt für dieses Thema?
Vielen dank für Eure Hilfe.
Klaus
Hallo Klaus,
helfen kann ich Dir nicht direkt. Eine Idee wäre, diese Frage mal im Jura-Forum zu Stellen. Vermute, dass Du dort eine hilfreiche Antwort bekommt. Viel Erfolg! Gruss, Carsten
Guten Abend,
leider kann ich Ihnen in diesem Fall auch nur den Hinweis geben, dass es sich in Ihrem Vertragsverhältnis um eine Leihe handelt, somit die Regelungen im Rahmen des Mietrechtes gelten und Sie keine Warenrechnung erstellen brauchen bzw. können, sondern vielmehr Ihr Recht auf Behebung der Leistungsstörung wahrnehmen müssen.
einen Fachanwalt kenne ich leider nicht.
ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Falles.
mit freundlichen Grüße E.Klose