Kunde kauft Möbel.
Schreibt Artikelnummer auf geht zu Verkäufer, bekommt bestätigt, dass das Bett noch da ist. Geht zur Ausgabe und nimmt das Bett mit.
Zuhause merkt der Kunde, dass es ein falsches Bett ist.
Wie ist die Lage?
Muß der Kunde das Bett zurückbringen oder kann er auf Abholung bestehen? (30 km einfacher Weg)
Muß der Kunde Warengutscheine akzeptieren oder kann er auf Barauszahlung bestehen?
Hallo,
wer hat den Fehler denn gemacht? War es die falsche Nummer? Oder war das Bett im falschen Karton? Hat der Kunde bestätigt, das gekaufte Bett erhalten zu haben? Konnte man am Karton nicht erkennen, dass es die falsche Ware ist?
Gruß
loderunner (ianal)
wer hat den Fehler denn gemacht? Bin der Meinung Möbelhaus( falsches Etikett an Bett)
War es die falsche Nummer? Am Bett war eine falsche Nummer. Diese ist auf dem Auftrag und auf dem Karton
Oder war das Bett im falschen Karton? Der Karton passt zu dem Bett das drin war.
Hat der Kunde bestätigt, das gekaufte Bett erhalten zu haben? ja bei aushändigung wie bei jedem Abholmarkt.
Konnte man am Karton nicht erkennen, dass es die falsche Ware ist? Nein, da die Nr mit der Auftragsbestätigung und Rechnung übereinstimmt war dies nicht zu erkennen.
ich denke der hypothetische Kunde sollte einfach mal beim Warenhaus anrufen, denn hier liegt ein Fehler bei der Willensabgabe vor - wer den zu verantworten hat ist zwar auch eine interessante Frage, aber für das Warenhaus wahrscheinlich zweitrangig - denn wenn man den Kunden das Bett selbst wieder ankarren lässt, wird der wohl kaum bei dieser Firma wieder kaufen und somit geht das Geschäft an sich verloren, denn bei einem Fehler bei der Willensabgabe wird der Kauf (komplett mit Bargeld) rückabgewickelt.
Ich denke nicht, dass dies im Interesse des Verkäufers liegt.