Was wäre eigentlich im folgenden Fall passiert: Firma A in Deutschland hat von einem Grosshändler in D 17 Paletten Leberkäs gekauft und die nach Australien geschickt. Der Kunde in AUS bekommt seine Ware nun nicht mehr verkauft und macht A (seinen Vertragspartner) haftbar. An wen kann A nun diese Kosten durchreichen? An seinen Grosshändler und der an den Hersteller? Was wenn der, wie im obigen Falle ja geschehen, dann Insolvenz anmeldet?
Und was passiert wenn Menschen in AUS durch den Verzehr zu Schaden gekommen wären? Wer haftet? Und wie könnte A sich für solche Fälle absichern? Versicherung? Welche?
Zuständig ist der der die verdorbene Ware geliefert/hergestellt hat.
An den muss sich der Geschädigte wenden,wenn er Kosten geltend amchen will.
Ist die Firma insolvent, dann kann er zwar seine Forderung anmelden,aber es kann sein, es ist kein Geld mehr zu bekommen.
Dann muss er es als Verlust buchen.
Irgendwie klingt mir Deine Frage so, also ob Du annehmen würdest, es würde da irgendwie der jeweilige Staat haften.
Nein.
Das ist doch unter Kaufleuten nicht völlig selten oder undenkbar, man bleibt auch mal auf Kosten sitzen.
Kommen Menschen zu Schaden, dann haben die auch einen Anspruch gegen den Verursacher, allerdings haftet hier der Supermarkt, der die Ware verkauft hat. Der ist ja Vertragspartner des Kunden der an verdorbener Ware erkrankt oder gar gestorben ist.
Sicher, man alles versichern. Auch ein Produkthaftungsrisko des Herstellers.
Ich kenne es so, dass man sich als Geschädigter an den Vertragspartner wendet. Flug mit Lufthansa online gebucht und etwas läuft schief: Lufthansa. Im Reisebüro gebucht: Reisebüro und die dann mit LH, aber nicht ich direkt mit denen.
Nein, keine Spur. Mir ist klar dass dass 100% zivilrechtlich behandelt wird.
Also ist A komplett raus? Und wenn jemand zu Schaden kommt haftet der Supermarkt der die Ware verkauft hat ohne denjenigen belangen zu können der ihm die Ware verkauft hat? So einfach kann es doch nicht sein.