Waren kaufen - Betriebsausgabe?

angenommen, man meldet ein Gewerbe als Elektronik-Händler an und kauft Waren, um sie später teuerer zu verkaufen (z.B. Fernseher, Computer etc.)
Kann man diese Ausgaben mit Gewinnen eines anderen Gewerbes verrechnen?
Falls ja, werden die Waren über die Nutzungsdauer abgeschrieben? (Vorausgesetzt, die Waren liegen auf dem Lager und werden nicht ausgepackt).

Also, angenommen, man hat z. B. auch noch einen Friseurbetrieb oder eine Putzfirma und will da die Kosten für den Einkauf von Elektronikgeräten absetzen? Das geht wohl nicht …
Wenn man aber noch einen Laden hat, dann könnte man das vorhandene Gewerbe evtl. ja erweitern, so dass man dort außerdem noch Elektronikartikel verkauft.

Nutzungsdauer? Wie will man die Waren denn nutzen, wenn man sie nicht auspackt?
Und sollen die Elektronik-Waren teurer verkauft werden, oder sollen sie auf dem Lager herumliegen und dort veralten, bis man sie nicht mehr verkaufen kann?

Was hat man denn für eine Buchführung? EÜR oder Bilanz?

EÜR

Vielleicht als „vertikaler Verlustausgleich“?

Ja. Die Waren werden im Ausland billig gekauft und sollen in D mit Gewinn möglichst schnell verkauft werden. Wichtig ist auch, dass es nicht nach einem Steuerstundungsmodell aussieht.

Servus,

NEEEIN! Bitte bitte nicht - da rührst Du einen ungenießbaren Eintopf an.

Das Gewerbe „Elektronikhandel“ ist eines, und ein anderes, das schon vorher besteht, ein anderes. Für die beiden Gewerbebetriebe werden die jeweiligen Gewinne ***GETRENNT***ermittelt. Erst bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte wirkt es sich aus, wenn aus einem Gewerbe ein Verlust und aus einem anderen ein Gewinn erzielt worden ist.

Und wegen der Abschreibung schaust Du bitte in § 7 EStG. Vorräte sind keine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - was soll den die „Nutzungsdauer“ eines Artikels sein, den Du ja hoffentich neuwertig verkaufst???

Wenn man den Warenbestand bilanziert, wie es sich für ein Handelsgewerbe eigentlich gehören würde, gibt es das Thema „Bewertung des Umlaufvermögens“, aber das hat mit den Abschreibungen gem. § 7 EStG überhaupt garnix zu tun. Und wenn man halt wie die üblichen e-bay-Krauter keine ordentliche Bilanz aufstellt, gibt es auch nichts zu bewerten.

Schöne Grüße

MM

Gibt es da überhaupt Abschreibung? Wird da nicht jede Ausgabe ausschließlich als Ausgabe verbucht, der gekaufte Gegenstand also direkt komplett abgeschrieben? Gibt es da irgendwelche Bestandskonten? - Ohne Bestandskonto macht Abschreibung doch gar keinen Sinn.

Stimmt, scheint zu gehen. - Ich habe das aber gerade eben erst von dir erfahren, Wikipedia wäre hier sicher ein besserer Ratgeber als ich.

Wenn die Waren schnell verkauft werden, sieht es doch nicht nach Steuerstundungsmodell aus.

Oh weh, oh weh!

Oh hauerhauerha!

Mach das ja nicht, gibt nur Theater.
Ich buche für einen Getränkemarkt mit einem Extragewerbe Limousinenservice. Da wird nichts hin- und hergerechnet. Die Getränke verlassen den Getränkemarkt und landen fein säuberlich buchhalterisch getrennt im Limousinenservice. Ist ein bisschen fusselig zu buchen, weil natürlich die Umsatzsteuer für beide zusammen abgeführt wird, aber anders funktioniert nicht.
Wobei ich dein Problem nicht wirklich verstehe. Wenn das eine Unternehmen Gewinn macht und das andere Verlust, wird das in der Einkommensteuererklärung so dargestellt und gut ist.
Zu Abschreibungen hatte ja Aprilfisch schon etwas gesagt. Die einzige Ausnahme die ich kenne, gibt es bei Fahrzeugen. Vorführwagen, und nur Vorführwagen, gehören hier ausnahmsweise zum Anlagevermögen und werden abgeschrieben.

Es ist vielleicht sinnvoll, einen Steuerberater aufzusuchen, um mit ihm die Situation zu besprechen. Lass dich nicht auf wohlmeinende Ratschläge von Leuten ein, die da irgendwann irgendwas schon mal gehört haben. Ist deine Knete und nicht die Knete von diesen schlechten Ratgebern.

Data

So will er es doch machen, jedenfalls habe ich das so verstanden.

Mach das auf keinen Fall, gibt nur Ärger…und mit dem Finanzamt solltest du keinen Ärger bekommen.

Entschuldigung - geht’s noch?

Bitte erkläre doch genauer, warum die gesetzliche Grundlage für den Ansatz von AfA im ESt-, KSt- und GewSt-Recht nicht die erste und zentrale Quelle zu diesem Thema sein sollte?

???

MM

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