Waren Klagen der 'Aschewolkenopfer' erfolgreich?

Guten Tag,

durch Flugannullierungen aufgrund der isländischen Aschewolke sind u.a. auch vielen Passagieren von Linienflügen ab Deutschland zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Fahrten entstanden.
Waren diejenigen, die auf Kostenerstattung geklagt haben, erfolgreich?
Sind Fluggesellschaften berechtigt, solch „unbequemen“ Kunden zukünftig den Ticketkauf zu verweigern bzw. sie vom Flug auszuschließen?

Gruß
Pontius

Hallo

durch Flugannullierungen aufgrund der isländischen Aschewolke
sind u.a. auch vielen Passagieren von Linienflügen ab
Deutschland zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung
oder Fahrten entstanden.
Waren diejenigen, die auf Kostenerstattung geklagt haben,
erfolgreich?

Nein, da die Fluggesellschaften a) objektiv richtig gehandelt haben bzw. der Luftraum von der Luftverkehrsbehörde gesperrt wurde und b) höhere Gewalt vorlag, also kein Verschulden und also kein Schadenersatzanspruch gegeben ist.

Sind Fluggesellschaften berechtigt, solch „unbequemen“ Kunden
zukünftig den Ticketkauf zu verweigern bzw. sie vom Flug
auszuschließen?

Nein, jedenfalls deutsche Linienfluggesellschaften unterliegen dem Kontrahierungszwang. (Im Gegenzug nehmen sie ja so schöne Sachen wie die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin in Anspruch.) Etwas anderes mag für Passagiere gelten, die in einer ungesetzlichen Weise auffällig wurden (z. B. randaliert haben).

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/linie…

Gruß
smalbop

Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

durch Flugannullierungen aufgrund der isländischen Aschewolke
sind u.a. auch vielen Passagieren von Linienflügen ab
Deutschland zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung
oder Fahrten entstanden.
Waren diejenigen, die auf Kostenerstattung geklagt haben,
erfolgreich?

Nein, da die Fluggesellschaften a) objektiv richtig gehandelt
haben bzw. der Luftraum von der Luftverkehrsbehörde gesperrt
wurde und b) höhere Gewalt vorlag, also kein Verschulden und
also kein Schadenersatzanspruch gegeben ist.

Mit dieser Antwort hatte ich nicht gerechnet, denn als das Thema aktuell war, war die einhellige Meinung der Juristen, die sich in den Medien dazu geäußert hatten, dass gem. der EU-Fluggastverordnung auch in diesem Fall die Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Kosten für eine Hotelunterbringung und Verpflegung zu übernehmen.

Gruß
Pontius

Hallo

Mit dieser Antwort hatte ich nicht gerechnet, denn als das
Thema aktuell war, war die einhellige Meinung der Juristen,
die sich in den Medien dazu geäußert hatten, dass gem. der
EU-Fluggastverordnung auch in diesem Fall die
Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Kosten für eine
Hotelunterbringung und Verpflegung zu übernehmen.

Ja, schon, aber man muss diese dann so in Anspruch nehmen, wie sie einem von der Fluggesellschaft organisiert werden und nicht auf eigene Faust agieren und später das Geld einklagen wollen.

Im übrigen gelten „außergewöhnliche Umstände“ nach Art. 5 Nr. 3 der EU-Fluggastverordnung als Befreiungstatbestand hinsichtlich Ausgleichszahlungen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

Gruß
smalbop

Hallo

Mit dieser Antwort hatte ich nicht gerechnet, denn als das
Thema aktuell war, war die einhellige Meinung der Juristen,
die sich in den Medien dazu geäußert hatten, dass gem. der
EU-Fluggastverordnung auch in diesem Fall die
Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Kosten für eine
Hotelunterbringung und Verpflegung zu übernehmen.

Ja, schon, aber man muss diese dann so in Anspruch nehmen, wie
sie einem von der Fluggesellschaft organisiert werden und
nicht auf eigene Faust agieren und später das Geld einklagen
wollen.

Meine Frage bezog sich selbstverständlich nur auf Fluggäste, denen von der Fluggesellschaft keine Unterkunft und Verpflegung angeboten wurde, sondern denen auf Nachfrage gesagt wurde, dass es kein entsprechendes Angebot gäbe und sie auch nicht dazu verpflichtet wären, weil sie kein Verschulden trifft.

Hallo

Nein, jedenfalls deutsche Linienfluggesellschaften unterliegen
dem Kontrahierungszwang.

Gibt es in D mehr als eine Linienfluggesellschaft?
Wenn man genau hinsieht sind doch alles Charterflüge (wobei ich zugebe nicht jeden einzelnen Flug geprüft zu haben, daher ja die Nachfrage)

Cu Rene

Hi,

(Im Gegenzug nehmen sie ja so schöne
Sachen wie die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin in
Anspruch.)

Das würde ihnen nicht viel helfen, da die Triebwerke moderner Verkehrsmaschinen mit Kerosin (Jet-A1) betrieben werden

SCNR Gruß S

Hi,

(Im Gegenzug nehmen sie ja so schöne
Sachen wie die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin in
Anspruch.)

Das würde ihnen nicht viel helfen, da die
Triebwerke moderner Verkehrsmaschinen mit Kerosin (Jet-A1)
betrieben werden

Ist mir - wie wohl den meisten Menschen - durchaus geläufig, trotzdem heißt das Zeug steuerlich Flugbenzin. Es handelt sich ansonsten um dasselbe.

CANR
smalbop

Ist mir - wie wohl den meisten Menschen - durchaus geläufig,
trotzdem heißt das Zeug steuerlich Flugbenzin. Es handelt sich
ansonsten um dasselbe.

Oha. Ich dachte, es hieße
http://de.wikipedia.org/wiki/Kerosinsteuer

CAANR
Gruß S