Ich habe einen elektronischen Artikel ( Spülmaschine) im Warenwert von 499,- gekauft. Nach dem Öffnen der Verpackung, die danach völlig zerstört war, passte leider das Gerät nun doch nicht in unsere bereits seit 5 Jahre existierende Küche. Wir haben das Gerät samt sämtlichen Verpackungs-Elementen an den großen Verkaufshandel zurückgebracht mit der Begründung das Gerät leider nicht so einbauen zu können. Auf dem Kassenbon steht der Hinweis - „nur Rückgabe innerhalb 14 Tagen mit Kassenbon, unverpackt und ungebraucht“ - jedoch keinerlei Kriterien bei sonstigen Zuständen der Rückgabe-Waren.
Nach ersten Erläuterungen haben die Verantwortlichen des Kundendienstes uns die Rückgabe der Ware als „besonders kulant“ gewährt - allerdings mit 30% Nachlass aufgrund der zerstörter Verpackung. Somit habe ich sagenhafte 150,- EURO für eine nichtig zerstörte Verpackung und ein unbenutztes Gerät zurück lassen müssen.
Nun meine Frage - ist dies rechtens solch einen hohen Wert für ein wenig Verpackung abzuziehen? Das Gerät ist eindeutig für Jeden erkennbar NICHT gebraucht - kein Anschluss sowie Einbau-Kratzer sind zu erkennen.
die Frage gehört in „allgemeine Rechtsfragen“, allerdings wird der Artikel dort gelöscht werden, da Du die Hinweise zum Thema Rechtsberatung nicht beachtet hast, die dort beim Posten erscheinen.
Allgemein kann ich Dir schon mal sagen, dass jegliche Rücknahme bei im Geschäft gekauften Waren auf Kulanz basiert (von Mängeln mal abgesehen). Es gilt hier die Regel „pacta sunt servanda“, also „Verträge müssen erfüllt werden“. Du fändest es ja im Gegenzug auch nicht schön, wenn der Verkäufer nach 3 Tagen bei Dir zuhause auftaucht und die Ware wieder haben will, weil er es sich anders überlegt hat.
Auf dem Kassenbon steht der Hinweis - „nur Rückgabe innerhalb 14
Tagen mit Kassenbon, unverpackt und ungebraucht“ - jedoch keinerlei
Kriterien bei sonstigen Zuständen der Rückgabe-Waren.
Nun meine Frage - ist dies rechtens solch einen hohen Wert für
ein wenig Verpackung abzuziehen? Das Gerät ist eindeutig für
Jeden erkennbar NICHT gebraucht - kein Anschluss sowie
Einbau-Kratzer sind zu erkennen.
Ein Laden braucht einwandfreie Ware überhaupt nicht zurück zu nehmen. Tut er es dennoch, geschieht das zu den Bedingungen des Verkäufers.
Allgemein kann ich Dir schon mal sagen, dass jegliche
Rücknahme bei im Geschäft gekauften Waren auf Kulanz basiert
(von Mängeln mal abgesehen).
Das ist nicht richtig, im Gegenteil: Viele Märkte bieten ein Rückgaberecht schon vor Vertragsschluss an, was zum Kauf animieren soll. Meines Wissens nach tun das z.B. alle Mediamärkte. Dann wird das Rückgaberecht Bestandteil des Kaufvertrages und hat mit Kulanz nichts mehr zu tun.
wenn Ihr ne falsche Maschine kauft, und die nicht passt, was kann der Händler dazu?
Ich bin selber grad am Schauen und bekomme langsam mit welche Maße wichtig sind und wieviel unterschiedliche Bauarten es gibt, da muss man denken VOR dem Kauf.
HH
Ich habe einen elektronischen Artikel ( Spülmaschine) im
Warenwert von 499,- gekauft. Nach dem Öffnen der Verpackung,
die danach völlig zerstört war, passte leider das Gerät nun
doch nicht in unsere bereits seit 5 Jahre existierende Küche.
Wir haben das Gerät samt sämtlichen Verpackungs-Elementen an
den großen Verkaufshandel zurückgebracht mit der Begründung
das Gerät leider nicht so einbauen zu können. Auf dem
Kassenbon steht der Hinweis - „nur Rückgabe innerhalb 14 Tagen
mit Kassenbon, unverpackt und ungebraucht“ - jedoch keinerlei
Kriterien bei sonstigen Zuständen der Rückgabe-Waren.
Nach ersten Erläuterungen haben die Verantwortlichen des
Kundendienstes uns die Rückgabe der Ware als „besonders
kulant“ gewährt - allerdings mit 30% Nachlass aufgrund der
zerstörter Verpackung. Somit habe ich sagenhafte 150,- EURO
für eine nichtig zerstörte Verpackung und ein unbenutztes
Gerät zurück lassen müssen.
Nun meine Frage - ist dies rechtens solch einen hohen Wert für
ein wenig Verpackung abzuziehen? Das Gerät ist eindeutig für
Jeden erkennbar NICHT gebraucht - kein Anschluss sowie
Einbau-Kratzer sind zu erkennen.