Hallo.
Ich habe einen elektronischen Artikel ( Spülmaschine) im Warenwert von 499,- gekauft. Nach dem Öffnen der Verpackung, die danach völlig zerstört war, passte leider das Gerät nun doch nicht in unsere bereits seit 5 Jahre existierende Küche. Wir haben das Gerät samt sämtlichen Verpackungs-Elementen an den großen Verkaufshandel zurückgebracht mit der Begründung das Gerät leider nicht so einbauen zu können. Auf dem Kassenbon steht der Hinweis - „nur Rückgabe innerhalb 14 Tagen mit Kassenbon, unverpackt und ungebraucht“ - jedoch keinerlei Kriterien bei sonstigen Zuständen der Rückgabe-Waren.
Nach ersten Erläuterungen haben die Verantwortlichen des Kundendienstes uns die Rückgabe der Ware als „besonders kulant“ gewährt - allerdings mit 30% Nachlass aufgrund der zerstörter Verpackung. Somit habe ich sagenhafte 150,- EURO für eine nichtig zerstörte Verpackung und ein unbenutztes Gerät zurück lassen müssen.
Nun meine Frage - ist dies rechtens solch einen hohen Wert für ein wenig Verpackung abzuziehen? Das Gerät ist eindeutig für Jeden erkennbar NICHT gebraucht - kein Anschluss sowie Einbau-Kratzer sind zu erkennen.
Vielen Dank für die Hilfe.