Warenannahme im Speditionsverkehr

Liebe/-r Experte/-in,

ich stelle mir seit langem die Frage, welche Gesetze oder Vereinbarung die Warenannahme regeln.
Bei Stückgut und Mischpaletten dauert die Prüfung des Wareneingangs tatsächlich lang. Insofern werden in der Regel die Paletten auf äußerliche Unversehrtheit geprüft. Was passiert, wenn ein Empfänger auf die umfängliche Prüfung besteht? Wenn er das tut, wie viel Zeit darf man ihm einräumen?
Angenommen der Frachtführer wartet nicht und im nachhinein werden bei der genaueren Prüfung Mängel festgestellt. Unter welchen Umständen kann der Versender in Regress genommen werden? Welche Fristen sind einzuhalten?
Ich bedanke mich ganz herzlich für Eure Antworten und freue mich auch auf Literaturtipps.

Viele Grüße

Alex

Hallo Alex,
die Rechtslage beim Be-/Entladen ist im §412ff HGB geregelt. Da aber das HGB lediglich den Rechtsrahmen darstellt, haben einzelvertragliche Regelungen grundsätzlich immer Vorrang,d.h. also zur KLärung muß zwingend der (Kauf)Vertrag zwischen Absender und Empfänger herangezogen werden. Nur wenn dort nichts vereinbart ist, können die §§ des HGB herangezogen werden.
Ich hoffe, damit geholfen zu haben.

mfg
Münchener63

Hallo Alex,

also bei uns (Großhandel mit ca. 60 Mio Jahresumsatz) machen wir das so: Grundsätzlich bestätigen wir nur das, was wir auch bei der Annahme prüfen konnten. Wenn 5 Paletten angeliefert werden und auf dem Frachtbrief 100 Kartons stehen streichen wir das durch und quittieren nur 5 Paletten.

Wenn der Spediteur darauf besteht, dass die 100 Kartons quittiert werden, muss er warten, bis alle Paletten u.U. abgeschlichtet wurden und 100 Kartons gezählt sind. Auffälligkeiten wie aufgerissene Umwicklung der Palette auf jeden Fall vom Fahrer bestätigen lassen!

Eine Detailkontrolle kann der Fahrer nicht verlangen, da dies u.U. Stunden dauern kann. Die Ware sollte dann aber „unverzüglich“ bearbeitet werden, was je nach Arbeitsanfall auch mal 2 - 3 Tage dauern kann. Eine Reklamation ist auch dann noch möglich.

Falls ein Lieferant eine Differenz bezweifelt, prüfen wir den Lagerbestand nochmals und bieten ihm eine eidesstattliche Versicherung der Fehlmenge an. Damit lassen sich 98 % aller Fälle lösen. Den Rest muss man von Mensch zu Mensch lösen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!
Rüdiger

Hallo,

im Grunde immer ein schmaler Grad. In den meisten Fällen erfolgt die Annnahme unter Vorbehalt. Es ist in der Tat nicht möglich ganze LKW Ladungen im Wareneingang beim Entladen zu prüfen. Weiterhin ist der Spediteur nur von ihrem Lieferanten eingesetzt, als Empfänger unterhalten Sie hier keine Geschäftsbeziehung zum Spediteur. Daher ist das Annahmeszenario schon im Vorfeld mit dem Lieferanten zu vereinbaren.

MFG