Liebe/-r Experte/-in,
ich stelle mir seit langem die Frage, welche Gesetze oder Vereinbarung die Warenannahme regeln.
Bei Stückgut und Mischpaletten dauert die Prüfung des Wareneingangs tatsächlich lang. Insofern werden in der Regel die Paletten auf äußerliche Unversehrtheit geprüft. Was passiert, wenn ein Empfänger auf die umfängliche Prüfung besteht? Wenn er das tut, wie viel Zeit darf man ihm einräumen?
Angenommen der Frachtführer wartet nicht und im nachhinein werden bei der genaueren Prüfung Mängel festgestellt. Unter welchen Umständen kann der Versender in Regress genommen werden? Welche Fristen sind einzuhalten?
Ich bedanke mich ganz herzlich für Eure Antworten und freue mich auch auf Literaturtipps.
Viele Grüße
Alex