ich hab mal eine Frage. Bislang erfolt die Warenannahme mit einem Stempel mit dem Vermerk „Annahme unter Vorbehalt“. Da aber nun fast alle Paketdienste mittlerweile Erfassungsgeräte haben, auf denen nurnoch unterschrieben wird, frage ich mich wie da der Vorbehalt dokumentiert wird. Was ist mit beschädigten Paketen? Wird sowas auch erfaßt?
Bislang erfolgt die Warenannahme mit
einem Stempel mit dem Vermerk „Annahme unter Vorbehalt“.
Da aber nun fast alle Paketdienste mittlerweile Erfassungsgeräte
haben, auf denen nur noch unterschrieben wird, frage ich mich
wie da der Vorbehalt dokumentiert wird.
Die Warenannahme bzw. die „Annahme unter Vorbehalt“ bezieht sich auf den Inhalt und ist nur im Zusammenhang mit dem Inhalt zu sehen.
Also die Geschäftsbeziehung zwischen Versender und Empfänger.
Was ist mit beschädigten Paketen? Wird so was auch erfasst?
Hier wird nur die Haftung der Transporteurs -hier:des Paketdienstes- bewertet. Wenn Beschädigungen äusserlich am Paket zu sehen sind, da sind die sofort beim Fahrer/Überbringer zu reklamieren.
Näheres siehe in den jeweiligen AGB des Paketdienst. Hier werden vielleicht noch größere Zeiträume zur Reklamation genannt.
moin,
die „vorbehaltsklausel“ gilt in der transportversicherung eigentlich nur fuer den fall, wenn mehrere und grosse colli angeliefert werden.
wenn man z.b. zahlreiche shockwatches nicht kontrolliert hat, wenn z.b. palette von unten zerstoert sind.
bei einzelpaketen ist diesache eigentlich einfach:
entweder das paket ist AUESSERLICH beschadigt, oder nicht - das kann man dann vermerken.
beschaedigungen des INHALTS werden immer auf unzureichende verpackung geschoben: wenn das paket auesserlich unversehrt erscheint, hat der inhalt gelitten, weil er eben schlecht verpackt war.
Eine Annahme „unter Vorbehalt“ kommt im transportrechtlichen Sinne einer reinen Quittung gleich. Es ist seit jeher ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Empfänger sich durch den Passus irgendwelche Ersatzansprüche sichern könnte. Ein Vorbehalt ist nur dann transportrechtlich relevant, wenn eine konkrete Abschreibung (z.B. Karton und Ware beschädigt) bei der Ablieferung erfolgt. Dann nämlich ist i. d. Regel der Nachweis für einen Schaden während des Transportes erbracht und eine Haftung des Frachtführers gegeben. Also Stempel getrost vergessen. Wenn beschädigt genau prüfen und auf dem elektronischen Gerät genau vermerken bzw. ein Schadenprotokoll erstellen und vom Fahrer gegenzeichnen lassen.