Hallo,
mein Kunde kauft bei mir gewerblich Ware und transportiert sie in die Ukraine.
Er ist Käufer und Sender (auch füllt er selbst das/den? CWR aus), ich bin nur Verkäufer.
Der Kunde erhält eine normale Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (sogar mit USt.ID.Nr). Wie läuft das beim Grenzübertritt ab, wenn er den USt.-Betrag erstattet haben möchte?
Hintergrund: der Kunde behauptet, dass es schwierig bis unmöglich ist, diese USt.-Erstattung zu erhalten.
Ich kenne mich nicht aus direkt an der Grenze - halte es aber für möglich, dass der Kunde mit diesem Grund nur versucht, den Preis der Ware zu drücken…
Vermutlich, weil die Schalter der zwei bedeutenden USt-Rückerstattungsagenturen in der Nähe der Zoll- und Grenzpolizeikontrollen sind, glauben sehr sehr viele Leute, deutsche oder irgendwelche anderen Finanzbehörden erstatteten die USt bei Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Wenn sie in dieser Illusion dann bloß einen Stempel und kein Geld bekommen, glauben sie, das wäre fürchterlich kompliziert und bürokratisch.
Dabei ist das mit der USt-Erstattung sehr einfach: In dem Moment, wo er den per Post an ihn geschickten Nachweis für die Ausfuhr in Händen hat, bucht der Händler, der die Ware zur Ausfuhr verkauft hat, von USt-pflichtigem Verkauf auf USt-freie Ausfuhrlieferung um und erstattet seinem Kunden die USt. Per Refund-Agentur (teuer), per Überweisung (nicht viel billiger) oder schlicht per Gutschrift für den nächsten Einkauf (geht leicht, wenn der Kunde öfter mal nach D kommt, kostet keine Gebühren und trägt zur Kundenbindung bei).
Wenn sich das Risiko in Grenzen hält (z.B. bekannter Kunde, hinterlegte Kaution, Kunde fährt mit LKW aus Drittlandsgebiet an der Rampe vor etc. etc.), spricht nichts dagegen, von vornherein USt-frei zu verkaufen und das Risiko, dass der Ausfuhrnachweis nicht an Land kommt, auf die eigene Kappe zu nehmen.