Wareneingang oder Betriebsbedarf

Hallo Zusammen,

was wird auf diesen Konten eigentlich gebucht? Beispielsweise, man kauft Waren und weiß, diese Ware wird später dem Kunden weiterberechnet. Ist das zu buchen auf Wareneingang? Wie ist es, wenn beispielsweise Werkzeug für den Betrieb gekauft wird, ist das Betriebsbedarf oder auch Wareneingang?? Oder Lampen, die später an einen Kunden vermietet werden.

Die Firma ist eine Messebaufirma mit Vermietung von Messebedarf, wie Möbel, Lampen etc.

Vielen Dank für die Info
Gruß Sigi

Hi !

Bei Waren handelt es sich um Güter, die für den Verkauf bestimmt sind.

Als Betriebsbedarf werden Aufwendungen behandelt, die für selbst verbrauchte Dinge entstanden sind (Porto, Telefon,…)

Sollen Wirtschaftsgüter vermietet werden, so zählen sie zum Anlagevermögen. Es gibt drei Möglichkeiten, sie in der Buchhaltung darzustellen:

  1. Anschaffungskosten (AK) bis € 60,00: Geringstwertiges Wirtschaftsgut = Sofortabzug
  2. AK € 60,01 - € 410,00: Geringwertiges Wirtschaftsgut = Bewertungsfreiheit (entweder Sofortabschreibung oder Verteilung der AK auf die Nutzungsdauer)
  3. AK über € 410,01: Verteilung der AK über die Nutzungsdauer (Abschreibung).

BARUL76

Danke

Sollen Wirtschaftsgüter vermietet werden, so zählen sie zum
Anlagevermögen. Es gibt drei Möglichkeiten, sie in der
Buchhaltung darzustellen:

Hi,

vielen Dank für die Info.

Viele Grüsse
Sigi

Hallo Sigi,

ergänzend zu der Auskunft von barul76 noch ein wenig Illustration zum Thema „Wareneingang“:

Das Konto gibt bloß einen Sinn, wenn (a) bilanziert und (b) der Wareneinsatz kontinuierlich gebucht wird.

Soll-Buchungen auf diesem Konto erhöhen (üblicherweise, je nach Definition der Kontenfunktion in den Auswertungen) bloß den Warenbestand (Bilanz - Aktiva - Umlaufvermögen). Wenn man jetzt bilanziert und nicht zu jeder Ausgangsrechnung den entsprechenden Wareneinsatz per Wareneinsatz an Warenbestand verbucht, führt die Buchung von Eingangsrechnungen per Wareneingang an Kreditor zu einer dramatischen unterjährigen Aufblähung eines kalkulatorischen Warenbestandes, der vor allem aus Luftbuchungen besteht, während gleichzeitig in unterjährigen Auswertungen ein dramatisch überhöhtes Ergebnis ausgewiesen wird.

Wenn man den Wareneinsatz nicht kontinuierlich mit den Ausgangsrechnungen bucht (das geht mit einem reinen FiBu-System so gut wie nicht, wenn nicht ein WaWi-System mitläuft), ist es sinnvoller, Wareneinkauf unterjährig direkt in den Aufwand (= Wareneinsatz) zu buchen, und den Warenbestand bloß per Inventurstichtag anzupassen. Man läuft dann weniger Gefahr, sich in die Tasche zu lügen.

Wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird, sondern Wareneinkauf/ -bestandserhöhung / -verkauf / -einsatz eher eine untergeordnete Rolle spielt, sollte von Fall zu Fall entschieden werden, welche Buchung besser zur Darstellung der tatsächlichen Vermögens- und Ergebnislage geeignet ist. Aus der Sicht des Kaufmanns, der sich nicht reicher buchen darf, als er ist, ist im Zweifelsfall Aufwand richtig. Aus der Sicht des Steuerpflichtigen, der sich nicht ärmer buchen darf, als er ist, können Bestandserhöhungen per Stichtag allemal noch ausgewiesen werden.

In jedem Fall sollte individuell geklärt werden, wie das angesprochene Konto in den laufenden unterjährigen Auswertungen definiert ist: Ob es als Bilanzkonto neutral bleibt oder ob es in den laufenden Kosten wiederzufinden ist.

Schöne Grüße

MM

In jedem Fall sollte individuell geklärt werden, wie das
angesprochene Konto in den laufenden unterjährigen
Auswertungen definiert ist: Ob es als Bilanzkonto neutral
bleibt oder ob es in den laufenden Kosten wiederzufinden ist.

Hallo Martin,

bilanziert wird nicht. Der Wareneingang wurde bislang lediglich dreimal gebucht. Insofern, daß der Unternehmer Ware für den Kunden gekauft hat, die er später an ihn weiterberechnet hat. Z.B. Kaffe für die Messe, Obst für die Messe. Einmal Lampen für den Weiterverkauf an den Kunden.

Mehr war bislang nicht. Einkäufe wie Schraubenzieher, Folie, andere Klein-Werkzeuge für die Messeaufbauten ist ja Betriebsbedarf. Hier werde ich - hoffe, daß es richtig ist - das Konto 4980 buchen, außer wenn es GWG oder bereits Anlagevermögen wird. Papier und andere Büroartikel buche ich auf Bürobedarf.

Ich kann nur sagen: Hut ab für denen, die sich damit so richtig auseinandersetzen. Ich finde es umfangreich und auch nicht gearde einfach. Setze mich aber gerne damit auseinander.

Gruß Sigi

Hallo Sigi,

jetzt hammer den Fall etwas konkreter beim Wickel:

Offenbar liegt kein Handelsgewerbe vor, sondern in einzelnen Fällen werden ergänzend zu den hauptsächlichen Leistungen auch Waren zur Verfügung gestellt und fakturiert.

Da wäre eine Buchung auf Wareneinsatz oder Wareneinkauf (meine ich) nicht sachgerecht, weil dann der Wareneinsatz in der GuV ganz oben unmittelbar von Umsätzen abgesetzt wird, die nicht sehr viel mit diesem Wareneinsatz zu tun haben, so dass dann ein „Rohertrag“ ohne jede sinnvolle Aussage dasteht.

Die Verbuchung von solchem (mit oder ohne Marge) weiterberechneten Aufwand gehört meines Erachtens so wie das Verbrauchsmaterial auch in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Dass man dafür ein separates Konto führt, ist aber ganz sinnvoll, um nämlich nachvollziehbar zeigen zu können, dass die fraglichen Dinge zu dem Zweck gekauft worden sind, dass sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wenn die entsprechenden Umsätze auch separat ausgewiesen werden, kann man auf einen Blick sehen, wie die Kiste funktioniert.

Mit Blick auf den steuerlichen Zusammenhang kann das ganz bedeutend sein, wenn, so wie im Beispiel, Käufe von Dingen eine Rolle spielen, die in der Nähe von Bewirtung, Geschenken, Verpflegungsaufwand, allgemeiner Lebensführung und dergleichen liegen. Diese Aufwendungen werden steuerlich besonders behandelt, und mit dem getrennten Ausweis kann man leicht zeigen, dass bei den Canapées, die der Messebauer dem Kunden als Serviceleistung zur Verfügung stellt, keine Bewirtung vorliegt. Die Zores damit hat dann nicht der Messebauer, sondern sein Kunde.

Ich täte im gegebenen Fall zum Konto 4930 (hieß es so? diese Hausnummern merk ich mir selten) ein Unterkonto 4931 „Aufwendungen zur Refakturierung“ mit gleichen Funktionen wie das 4930 einrichten.

Schöne Grüße

MM

Ich täte im gegebenen Fall zum Konto 4930 (hieß es so? diese
Hausnummern merk ich mir selten) ein Unterkonto 4931
„Aufwendungen zur Refakturierung“ mit gleichen Funktionen wie
das 4930 einrichten.

Hallo Martin,

danke für diese einmalige Antwort. Du hast mir wahnsinnig weiter geholfen.

Viele Grüsse
Sigi