Rein interessehalber:
Würdet Ihr eine „Genehmigung für die Sperrung einer Straße“, oder die „Tankrechnung für ein Mietfahzeug“ als Wareneingang buchen? Beides wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Es handelt sich um ein Bauunternehmen.
Rein interessehalber:
Würdet Ihr eine „Genehmigung für die Sperrung einer Straße“,
oder die „Tankrechnung für ein Mietfahzeug“ als Wareneingang
buchen? Beides wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Es
handelt sich um ein Bauunternehmen.
des Rätsels Lösung dürfte sein, dass die genannten Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt werden sollen. Sie haben also sicherlich nichts in den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ verloren, weil das den ausgewiesenen Rohertrag je nach Bedeutung der Beträge mehr oder weniger schmerzhaft verzerren würde.
Wenn man das zutreffend darstellen will, muss man ganz oben in der GuV, im Bereich Wareneinsatz, Fremdleistungen, Kosten der Warenabgabe eigene Konten dafür einrichten, die dann etwa „Aufwendungen zur Refakturierung“ heißen könnten (so hab ich sie immer getauft). Sonst werden diese Aufwendungen nicht oberhalb des Rohertrages in die Auswertungen und in die GuV gesteuert, wo sie hingehören.
Wenn man jetzt aus irgendeinem Grund an einen vorgegebenen Kontenrahmen gefesselt ist und keine Konten selber einrichten kann oder darf (etwa weil sonst alsbald ein wutschnaubender Jefe daherkommt, mit einer fünfstelligen Rechnung von SAP wedelnd: Wer bezahlt mir bitteschön das??? - oder auch, weil man ein selbständiger Buchhalter ist, der schon mal einen Schuss vor den Bug bekommen hat und seither nie wieder ein Konto einrichtet), ist die Buchung im Wareneinsatz von ihrer Funktion her ein recht guter Notbehelf: Immerhin weniger falsch als in den sonstigen Aufwendungen. Wenn man jetzt noch mit einer Buchhaltung zu tun hat, in der der Wareneinsatz nicht unterjährig gebucht wird, sondern bloß von Inventur zu Inventur, ist es in der Regel näher bei der Wirklichkeit, wenn man nicht Einkauf auf Einkauf türmt, das aktive Bilanzkonto zu Millionenbeträgen aufbläst, um dann beim Verbuchen der Inventur eine bittere Wahrheit im Aufwand zu erzeugen (wenn der Jefe sich schon den neuen Helikopter geordert hat), sondern ein Aufwandskonto „Wareneingang“ verwendet, das zu diesem Zweck in praktisch allen Kontenrahmen vorgesehen ist.
Ungefähr so kann es zu der zitierten Buchung gekommen sein, die nur auf den ersten Blick bizarr aussieht, aber „ziemlich wenig falsch“ ist.