Wareneinkäufe bei Geschäftsauflösung verbuchen

Hallo liebe Community,

folgender Fall:

ein Gewerbetreibender , der Waren einkauft und entsprechend auf Wareneingangskonten verbucht.

Viele Waren werden aber nicht verkauft.

Das Geschäft wird geschlossen. Wie würde dann eine Abschlussbuchung lauten für die unverkauften Waren?

Schließlich waren die Warenkäufe mal Aufwendungen.

LG

Servus,

wie wurde denn der Gewinn während der Tätigkeit ermittelt? § 4 Abs 1 EStG oder § 4 Abs 3 EStG?

Da von Aufwendungen die Rede ist, nehme ich § 4 Abs 1 EStG an. In diesem Fall ist der Warenbestand per Stichtag Betriebsaufgabe genau so zu buchen wie bisher zu den Abschlussstichtagen, mit dem Unterschied, dass er in der Aufgabebilanz zum Teilwert anzusetzen ist.

Wenn bisher die Zugänge unmittelbar in den Aufwand gebucht worden sind, wurden vermutlich nur jeweils eine Buchung zum Stichtag „per Warenbestand an Bestandsveränderung“ bzw. „per Bestandsveränderung an Warenbestand“ vorgenommen. Das geht jetzt zur Aufgabebilanz genau gleich.

Schöne Grüße

MM

Fall nach § 4 (3) ESTG.

Der Wareneingang wäre bisher direkt als Kosten gebucht worden.

MfG

Servus,

in diesem Fall muss der Überschussrechner in einem ersten Schritt den Gewinn/Verlust aus dem Übergang von Überschussrechnung zu Vermögensvergleich ermitteln. Üblich ist die Ermittlung des Übergangsgewinnes/-verlustes auf den 01.01. des Jahres der Aufgabe, aber ich denke nicht, dass etwas dagegen spricht, das auf den Stichtag der Aufgabebilanz zu machen. Wareneinsatz ist dann leichter zu buchen, aber die USt-Werte fummeliger.

Der Warenbestand, der vorher beim Einkauf als Ausgabe erfasst worden ist, wird in dieser Ermittlung des Übergangsgewinnes/-verlustes in Höhe der Anschaffungskosten als Ertrag erfasst.

Schöne Grüße

MM