Wareneinkäufe Telefon DSL

Hallo!
Ich hab jetzt ein Gewerene angemeldet und will demnächst loslegen. Kann ich meine Telefon/DSL Kosten zu 50% im Geschäftskonto verbuchen? Die Rechnung läuft auf meine Privatanschrift, wo ich mir ein Geschäftszimmer eingerichtet habe. Oder muss die Rechnung auf die Firma laufen? Kann ich mein „Büro“ auch mit absetzen. Hatte glaube ich schonmal gelesen, dass das angeblich nicht mehr geht. Und die 3. Frage:
Ich kaufe oft Ware bei Ebay von Privatpersonen, die ich dann gegen Rechnung weiter verkaufe. Wie verbuche ich die Einkäufe? Benötige ich da am besten eine Art „Privatrechnung“ vom Verkäufer?
Danke für Eure Antworten.

Hi,
die pauschale Privatnutzung wurde jetzt auch geändert glaube ich.
Mach es einfacher:
Führe alle privaten Telefonate von einer bestimmten Nummer. Der private Anteil ist dann eher nachweisbar, dadurch dass du die Abrechnung für diese Nummer vorweisen kannst.

Wenn deine Haupteinnahmequelle deine Firma ist, kannst du natürlich den Mietanteil für deine gewerblich genutzte Mietfläche immer noch geltend machen. Die Auflagen sind aber sehr hoch. Informier dich dazu noch näher.

Du kannst nur Absetzen, wenn du Belege hast.
Wenn du bei privat kaufst, lass dir eine Quittung mit Name Adresse Gegenstand Preis geben. Ohne Nachweis ist es dem Finanzamt egal an wen du überwiesen hast… könnte ja ein Freund sein oder private Käufe vom Firmenkonto.
Deshalb wird es erst einmal als Privatentnahme gesehen, bis du den Beleg der Firmenausgabe vorweisen kannst.

Soweit kenne ich die Abläufe als Kaufmann
Gruß
BJ

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Ich hab DSL und Telefon Flat…

Ich mach das Nebenberuflich. Kann ich dann trotzdem einen Teil der Miete absetzen.

Wie sieht es mit einem Geschäftskonto aus? Benötigt man das unbedingt?

Hi Michael,

wenn du Flats hast, kannst du es vergessen.
Du müsstest den privaten und beruflichen Anteil exakt angeben können. Bei ner Flat bekommst du keinen Verbindungsnachweis, da dieses Blödsinn ist bei einer Flat.
Also nix mit Kostenteilen privat/Firma.

Nun muss ich etwas rumraten: Da dein „Nebenerwerb“ nicht dein Haupteinkommen sein wird…
nöööö auch keine Chance, dass du Büro absetzen kannst.

Sorry.
Kannst also keine laufenden Kosten absetzen wenn du in eigener Wohnung einen Raum und Telefon/DSL benutzt.
Wenn du aber ein Lager oder Raum anmieten würdest, kannst du den Firmensitz dort hin verlagern.
DANN kannst du alles dort absetzen, was an Kosten anfällt. Von Bürobedarf über PC-Anschaffung, Kaffeemaschine, Einrichtung bis Klopapier.

Stellt sich nur die Frage, ob sich dann dein Geschäft noch lohnt. Absetzen heißt ja nicht, dass du es geschenkt bekommst. Du musst die Kohle ja erst einmal hinblättern… und dann soviel Gewinn machen, dass du diese Kosten überhaupt absetzen kannst *g*.

Gruß
BJ

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Hi,

wenn du Flats hast, kannst du es vergessen.
Du müsstest den privaten und beruflichen Anteil exakt angeben
können.

Dann werden die Anteile einfach geschätzt und gut ist.

Nun muss ich etwas rumraten: Da dein „Nebenerwerb“ nicht dein
Haupteinkommen sein wird…
nöööö auch keine Chance, dass du Büro absetzen kannst.

Das Absetzen eines Arbeitszimmers betrifft den Arbeitnehmer, nicht den Gewerbetreibenden.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/db003.htm

DANN kannst du alles dort absetzen, was an Kosten anfällt. Von
Bürobedarf über PC-Anschaffung, Kaffeemaschine, Einrichtung
bis Klopapier.

Das kannst du auch in deiner Wohnung. Nur ist da die Abgrenzung privat/Gewerbe naturgemäß etwas schwieriger. Und nur darum geht es. Wobei sich die Frage stellt, ob es sich im Einzelfall lohnt.

mfg Ulrich