Nehmen wir an, ein Gründer eröffnet sein Geschäft im Juli, er kauft aber schon im Juni die Ware (Erstausstattung), macht da aber - im Juni- keine Umsätze. könnte er dann alle Steuern für die Warenerstausstattung für den Juli geltend machen?
Hallo,
Nehmen wir an, ein Gründer eröffnet sein Geschäft im Juli, er kauft aber schon im Juni die Ware (Erstausstattung), macht da aber - im Juni- keine Umsätze. könnte er dann alle Steuern für die Warenerstausstattung für den Juli geltend machen?
Wenn es um die Vorsteuer geht, ja. Die Unternehmereigenschaft nach dem UStG knüpft nicht an die Ladenöffnungszeiten.
Grüße
Servus,
eigentlich gehört die Vorsteuer für Juni in den VAZ Juni - das interessiert aber bei der USt-Stelle niemanden.
Wenn das Ganze ein halbes Jahr später stattfindet, allerdings schon.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
eigentlich gehört die Vorsteuer für Juni in den VAZ Juni - das interessiert aber bei der USt-Stelle niemanden.
So isses, insbesondere, wenn man etwas später zurück haben will. Damit schadet man den Staat ja nicht.
Wenn das Ganze ein halbes Jahr später stattfindet, allerdings schon.
Vor allem, wenn es dann nicht um eine Erstattung geht und zur Krönung noch über den Jahreswechsel reicht.
Ansonsten kann ich dem nur zustimmen, dass man da bei kleinen Unternehmen sehr flexibel reagiert, wenn man nicht sonst schon andauernd Mist gebaut hat.
Grüße