Hallo zusammen,
nun habe ich mich auch mal bei Wer-Weiss-Was angemeldet und hoffe hier ein wenig Unterstützung zu finden.
Kürzlich haben wir unsere GbR gegründet, wir unterstützen junge Talente in ihrem Sport, reparieren deren Material und stellen ihnen Top Material zur Verfügung, welches wir aus Italien beziehen.
Wie der Handel innerhalb von Deutschland abläuft ist mir bekannt, allerdings habe ich noch keinerlei Erfahrung mit dem Handel außerhalb der Grenzen.
Die erste Bestellung, die wir die nächsten Tage in Italien aufgeben, hat einen Nettowert von ca. 17.000€. Die ganze Zoll-Geschichte soll innerhalb der EU ja weitestgehend aufgelöst wurden sein bzw. einfacher geworden sein. Was sind also nun die Unterschiede gegen eine Bestellung bei einem deutschem Lieferanten, was wird anders verbucht und worauf muss man besonders achten?
Wir haben übrigens auch noch keine Ust-ID, diese ist zwar beantragt, wird aber erst in 2 Monaten vergeben, bestellen können wir aber vorab auch ohne, oder?
Wie gesagt, ich bräuchte leider einmal einen kompletten „Kurs“ zum „Import“ aus Italien.
Über die SUFU habe ich leider nichts 100%ig passendes gefunden, da muss ich mich hier wohl noch ein wenig rein fuchsen, ich hoffe ich habt Verständnis.
MfG, Chris.
Hallo Chris!
Die erste Bestellung, die wir die nächsten Tage in Italien
aufgeben, hat einen Nettowert von ca. 17.000€. Die ganze
Zoll-Geschichte soll innerhalb der EU ja weitestgehend
aufgelöst wurden sein bzw. einfacher geworden sein. Was sind
also nun die Unterschiede gegen eine Bestellung bei einem
deutschem Lieferanten, was wird anders verbucht und worauf
muss man besonders achten?
Besteuert wird der Erwerb beim abnehmenden Unternehmen. Dieses muss seine innergemeinschaftlichen Erwerbe in seiner laufenden Umsatzsteuer-Anmeldung erklären und die in seinem Staat zu erhebende Umsatzsteuer an seine Finanzbehörde abführen. Gleichzeitig kann es die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb als Vorsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen, genau wie beim Erwerb im Inland.
Wir haben übrigens auch noch keine Ust-ID, diese ist zwar
beantragt, wird aber erst in 2 Monaten vergeben, bestellen
können wir aber vorab auch ohne, oder?
Nun, so lange ihr keine USt-ID habt, darf euch der italienische Unternehmer nicht umsatzsteuerfrei beliefern.
Zoll wird nur relevant, wenn du z.B. die Ware selbst abholst und sie über die Schweiz nach Deutschland bringen möchtest. Dann mußt du die Ware an der italienisch/schweizer Grenze verzollen, bzw. eine Kaution hinterlegen, erhälts den Betrag jedoch an der schweizer/deutschen Grenze zurück, nach dem du nachgewiesen hast, dass du keine Waren in der Schweiz belassen hast (nur blöd wenn du in der Schweiz beklaut wirst
).
Gruß
Deborah