vor 9 Monaten soll ich einen Warenkreditbetrug begangen
haben, so die Polizei. Der zuständige Polizist erklärte
mir, ich hätte keine Chance, alle Beweismittel liegen vor.
Die Sache ist doch nach 9 Monaten verjährt? Oder? Die
Bestellung im Internet liegt 9 Monate zurück.
Hallo,
da hat die Polizei doch die richtigen Angaben gemacht.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass die Verjährung hier erst nach Ablauf des dritten Kalenderjahres in Folge ist. Also wenn Sie im Dezember 2009 bestellt haben - verjährt der Anspruch am 31.12.2012.
Und wenn Sie im Internet bestellen, die Ware annehmen und dann nicht zahlen - ist es nicht mehr als gerecht, wenn Sie jetzt eine Strafanzeige bekommen und zur Schadensersatzforderung noch zusätzlich wegen Betrug eine Geldstrafe erwarten werden.
Hallo Matthias,
nein, es ist nicht verjährt.
Aber der Polizist hat nicht zu entscheiden, ob Sie Chancen haben oder nicht. Das macht der Staatsanwalt.
Sollten Sie wirklich einen Warenbetrug begangen haben, hätten Sie nach 9 Monaten schon Post bekommen.
Mehr kann ich leider bei dem Wissensstand nicht sagen.
MfG
K.Gi