Warenkreditbetrug

Liebe/-r Experte/-in,

vor 9 Monaten soll ich einen Warenkreditbetrug begangen
haben, so die Polizei. Der zuständige Polizist erklärte
mir, ich hätte keine Chance, alle Beweismittel liegen vor.
Die Sache ist doch nach 9 Monaten verjährt? Oder? Die
Bestellung im Internet liegt 9 Monate zurück.

Gruß

Matthias

Hallo Matthias,

die Verjährung bei einem einfachen Betrug beträgt 5 Jahre, nicht wenige Monate…

Gruß Peter

Die Verjährungsfrist beträgt mind. 5 Jahre, kann aber bis zu 15 Jahren verlängert werden.

Dr. Richard Bley

nicht verjährt
Nein, keine Verjährung

Betrug verjährt in 5 Jahren.

Nein, Verjährung tritt bei einem Betrugsdelikt erst nach 3 Jahren ein, in besonders schwerem Fall erst nach 5 Jahren.
Gruß

Ja, ne is klar.

Also verjährt ist da noch lange nix. Die kleinste Verjährungsfrist im Strafrecht ist 5 Jahre.

Also ist da noch ein bisschen zeit.

Hallo,
da hat die Polizei doch die richtigen Angaben gemacht.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass die Verjährung hier erst nach Ablauf des dritten Kalenderjahres in Folge ist. Also wenn Sie im Dezember 2009 bestellt haben - verjährt der Anspruch am 31.12.2012.
Und wenn Sie im Internet bestellen, die Ware annehmen und dann nicht zahlen - ist es nicht mehr als gerecht, wenn Sie jetzt eine Strafanzeige bekommen und zur Schadensersatzforderung noch zusätzlich wegen Betrug eine Geldstrafe erwarten werden.

strucki

Hallo Matthias,
nein, es ist nicht verjährt.
Aber der Polizist hat nicht zu entscheiden, ob Sie Chancen haben oder nicht. Das macht der Staatsanwalt.
Sollten Sie wirklich einen Warenbetrug begangen haben, hätten Sie nach 9 Monaten schon Post bekommen.
Mehr kann ich leider bei dem Wissensstand nicht sagen.
MfG
K.Gi