habe da eine Frage:
kann man des Warenkreditbetruges bezichtigt werden wenn man: unter richtigem Namen bestellt, an eine Packstation (ohne Differenzierung in Rechnungs- und Lieferadresse), und dann in Zahlungsverzug gerät?
Das einzige was vielleicht noch hinzu kommen könnte, wäre, den Brief eines Inkassobüros ungeöffnet wieder zurückgehen zu lassen… ???
vielen Dank
man kann ja Leuten nur vor den Kopf gucken, aber die äußeren Umstände sehen so aus, als hätte nie die Absicht bestanden zu zahlen, was dann als Eingehungsbetrug gewertet werden würde.
Nicht für die Frage, ob Betrug vorliegt, allenfalls für das Strafmaß oder für die Frage der Einstellung. Wenn der Täter bislang unauffällig in strafrechtlicher Hinsicht war, kann es sein, dass das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird (153.StPO).