Hallo,
nach privatem Kauf über Ebay (keine Auktion!) u. Lieferung eines originalverpackten neuen Meßgerätes stellt Käufer eine mangelhafte Handhabung des Gerätes fest und möchte den Artikel deshalb gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben. Zwischen Kauf und Rückgabewunsch liegen ca. 14 Tage.
Wie ist die Rechtslage bei Online-Kauf? Muß der Verkäufer den Artikel gegen volle
Kaufpreiserstattung zurücknehmen, sofern er in einwandfreiem Zustand ist?
Ist dafür eine besondere Begründung notwendig? Wer trägt Versandkosten?
Wäre für hilfreiche Bewertungen dankbar.
Also mit der Verlinkung bin ich nicht ganz einverstanden. Die Verlinkung wäre richtig, wenn der Artikel dem entspricht, wie er bei ebay beschrieben wurde. Da hier ein Mangel vorliegt, der nicht angegeben wurde und somit verschwiegen wurde, kann der Kaufvertrag sehr wohl angefochten werden. Da gibt es im BGB durchaus Paragrafen wie Täuschung bzw. arglistig verschwiegen. Was genau angewandt werden sollte, kann wohl eher ein Rechtsanwalt beantworten. Aber man muss es definitiv nicht so hinnehmen. Falls mit Paypal bezahlt ist es noch viel einfacher, das Geld wiederzubekommen.
Hallo,
Da hier ein Mangel vorliegt,
der nicht angegeben wurde und somit verschwiegen wurde
In der Frage steht „mangelhafte Handhabung“. Ich verstehe das so, dass dem Käufer die Haptik oder das Funktionsprinzip des Artikels nicht gefällt, daher Rückgabe wegen Nichtgefallens. Von einem Mangel oder gar einem versteckten Mangel lese ich nichts.
Gruß,
Myriam
Gut, wenn kein Mangel vorlag, muss der Artikel auch nicht zurückgenommen werden. Wenn Mängel aufgetreten wären, die bereits beim Verkauf vorhanden waren, hätte der Käufer wohl erst noch Recht auf Nacherfüllung oder falls zu Aufwändig Neulieferung. Aber das war ja scheints hier nicht der Fall.
Gruß
Gut, wenn kein Mangel vorlag, muss der Artikel auch nicht
zurückgenommen werden.
Und genau das steht in der von mir verlinkten FAQ.
"Ich habe bei einem Onlineauktionshaus etwas von Privat ersteigert und will es nun doch nicht mehr haben. Was kann ich machen?
Rechtlich nichts. Du hast einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen und bist auch verpflichtet, ihn zu erfüllen. Die einzige Möglichkeit, die Du hast, ist, Dich mit dem Verkäufer zu einigen, ihm evtl. seine Auslagen zu erstatten und dann in beidseitigem Einvernehmen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ist der Verkäufer damit nicht einverstanden, mußt Du den Vertrag erfüllen und das Geld überweisen. Dir bleibt dann nur der Weg, den Gegenstand selber weiterzuverkaufen."
Gruß,
Myriam