Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Bremsbacken bei ebay (Händler) gekauft, die passten aber nicht zu meinem Auto, obwohl beim Kauf alles richtig angegeben wurde.
Das hat der Mechaniker erst beim Montieren festgestellt und die Verpackung entsorgt (eigentlich nur eine simple Umverpackung aus Karton).
Die Beläge sind aber nicht benutzt oder beschädigt. Der Händler will den Kaufpreis nicht erstatten, da sie ohne Verpackung nicht „wiederverkaufsfähig“ wären. Hat er Recht?
Schliesslich hat er sie mir falsch geschickt, also meiner Ansicht nach ein Mangel.
Vieln Dank!
Hallo, leider kann ich Ihnen bei dieser Frage nicht behilflich sein. Den Rechtshintergrund kenne ich in einem solchen Fall nicht. Mein Verstand gibt Ihnen allerdings Recht!
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Klärung dieser unangenehmen Angelegenheit. Viele Grüße!
Lieber Optioner,
Leider binn ich hierbei ueberfragt und kann Ihnen keine Hilfe erteilen. Mein Feld bezieht sich auf Hundesport. Viel Glueck, hoffe Sie bekommen bald den richtigen Rat. Ich wuerde meinen das waere ein Mangel, aber bin halt in dem Feld kein Experte!
Mein Name: Sag einfach Hundesportler!
Hallo,
da lasse Dich mal nicht bequatschen, der Haendler muss auch ohne Verpackung zurueck
nehmen. Du hast ein Widerrufsrecht, das nicht abhaengig von der Verpackung ist, und zwar
bei Ebay fuer 1 Monat. Das der Artikel nun nicht mehr als neu zu verkaufen ist, das ist
Geschaeftsrisiko des Haendlers, nicht Deins. Ausserdem kann er den Artikel sehr wohl als
neu verkaufen ( AG Rotenburg 5C350/07 )
Also, wenn der Kauf, bzw. der Erhalt der Ware und damit der Widerrufsbelehrung in Textform
nicht laenger als 1 Monat her ist und die Backen nicht mehr beschaedigt sind als sie es bei
Pruefung in einem Ladengeschaeft waeren, dann einfach zurueck senden, Schreiben mit
Bankverbindung dazu und fertig.
lg
Hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Dies ist eher eine Frage an einen Juristen. Rein gefühlsmässig meine ich, dass Du in dem Fall schlechte Karten hast, da der Nachweis ohne Verpackung kaum zu erbringen ist.
Trotzdem: Viel Erfolg!
Er hat nicht Recht.
Notfalls ebay einschalten, dass keine Einigung erzielt werden kann.
Bitte die Rücksendebedingungen des Händlers genau studieren (evtl. Retourennummer, Rücksendeschein, Abholung durch Händler, etc.) und dann die fehlerhafte Ware umgehend versichert (Paket)zurückschicken mit Rechnungskopie und den Händler anschreiben und um Umtausch bzw. Erstattung bitten. Am Besten vorher noch Bilder von der fehlerhaften Ware machen, wer weiss wofür es evtl. noch gut ist? Paketschein unbedingt aufbewahren.
Hallo Optioner,
Das kommt ganz auf den Verkäufer an. bei Inernetverkäufen ist das in sofern schwierig dass die Verkäufer da nur sehr selten ein Auge zudrücken. Schau am besten mal in den AGB von anderen Angeboten dieses Händlers nach.
LG
Max