Warenrückgabe?

Hallo,
angenommen jemand kauft für einen höheren Betrag Möbel in einem Einrichtungshaus, was kurz vor der Insolvenz steht. Ein Teil der Möbel sind Ausstellungsstücke und natürlich drastisch reduziert.
Was wäre nun wenn diese Ausstellungsstücke dem Käufer nach Aufbau durch das Möbelhaus in seinen eigenen 4 Wänden gar nicht mehr gefallen. Bzw. er sie nicht für passend in seine Gesamteinrichtung befindet.
Ist der Verkäufer verpflichtet die Möbel wieder zurückzunehmen?
Gibt es hier auch eine Art 14 tägiges Rückgaberecht bei Nichtgefallen, oder sowas?
Wie ist die Rechtlage?*lach*
Gruß, und frohe Weihnachten.Danke!
WKN

hallo,

ja, das *lach* hättest du auch an den anfang setzen können!

Was wäre nun wenn diese Ausstellungsstücke dem Käufer nach
Aufbau durch das Möbelhaus in seinen eigenen 4 Wänden gar
nicht mehr gefallen. Bzw. er sie nicht für passend in seine
Gesamteinrichtung befindet.

das nennt sich „unbeachtlicher motivirrtum“. der rechtfertigt NICHT zur anfechtung des rechtsgeschäftes. warum der kunde die ware kauft, kann und muss dem verkäufer egal sein, wenn nicht eine bestimmte nutzungsart vertraglich vorgesehen ist.

ein 14tägiges rückgaberecht gibt es beim normalen kauf im laden nicht, hier bestehen keine möglichkeiten wie bspw. bei fernabsatz, verbraucherkredit, haustürgeschäft etc. solche rückgaberechte räumen verkäufer höchstens freiwillig ein um kunden zu aquirieren. im fall des „räumungsverkaufes“ gehe ich mal davon aus, dass hier es zu 99% an einer solchen einräumung eines rückgaberechtes fehlt.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,
und wie sähe die Sache aus, wenn der Verkäufer im Hause des Käufers gewesen wäre und ihm dazu geraten hätte?
Gruß,
WKN

Auch hallo.

Hallo Showbee,
und wie sähe die Sache aus, wenn der Verkäufer im Hause des
Käufers gewesen wäre und ihm dazu geraten hätte?

Also ein sog. ‚Haustürgeschäft‘ getätigt wurde. Dann muss der Verkäufer auf das Widerrufsrecht aufmerksam machen, weil das WRR ansonsten über den normalen Zeitraum von zwei Wocheneiner Woche hinaus in Kraft bleibt. Siehe auch jurablogs.com & brennecke-partner.de - suche nach haustürgeschäft.
In dem Zusammenhang evtl. auch interessant: http://ragoertz.blogg.de/eintrag.php?id=56

HTH
mfg M.L.

heisst das, die alleinige BEratung und empfehlung vor Ort würde das ganze zu einem Haustürgeschäft machen?
Obwohl die Kunden den endgültigen Vertrag im Möbelhaus geschlossen hätten etc?

heisst das, die alleinige BEratung und empfehlung vor Ort
würde das ganze zu einem Haustürgeschäft machen?
Obwohl die Kunden den endgültigen Vertrag im Möbelhaus
geschlossen hätten etc?

hi,

Haustürgeschäft = " … zu dessen Abschluss der Verbraucher … im Bereich seiner Privatwohnung … bestimmt worden ist …"

frage: „bestimmen“ in der Wohnung?

m.E. muss die willenserklärung („ja, das will ich kaufen“) auf einer überraschung oder überrumpelung beruhen.

aber:

§ 312 Abs. 3 Nr. 1 - das liegt nicht vor, wenn der verbraucher den unternehmer nach hause bestellt hat, also gar keine chance der „überrumpelung“ besteht.

(bsp. kunde im laden kann sich nicht entschließen, der unternehmer bietet beratung an und kunde fragt, ob unternehmer nicht mal zu hause reinschauen kann, was er davon hält)

auch wird es nicht vorliegen, wenn der unternehmer den verbraucher zu hause „bequatscht“, der kunde zum entgültigen vertragsschluss noch in das ladengeschäft des unternehmers (freiwillig) kommt.

(bsp. kunde wird zwar zu hause beschwatzt, hat aber danach noch zeit zum überlegen und geht später freiwillig in den laden und schließt den vertrag erst hier)

mfg vom

showbee

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heisst das, die alleinige BEratung und empfehlung vor Ort
würde das ganze zu einem Haustürgeschäft machen?
Obwohl die Kunden den endgültigen Vertrag im Möbelhaus
geschlossen hätten etc?

Nein, dann nicht.

Es sei denn der Verkäufer habe bei euch geklingelt, ohne dass ihr ihn zu einem Besuch gebeten hättet - dann wär´s ein Haustürgeschäft.

HM

Hallo!

Wenn das Möbelhaus insolvent ist, kannst Du froh sein, dass Du Möbel für Dein Geld bekommen hast. Wenn Du sie jetzt zurückgeben würdest, hast Du noch lange kein Geld bekommen. Vermutlich müssen erst noch ausstehende Gehälter, Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden. Normale Gläubiger sehen dann nicht mehr viel von ihren Forderungen.

Freunde Dich mit den Möbeln an oder verkaufe sie weiter!

Viele Grüße

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ist der Verkäufer verpflichtet die Möbel wieder
zurückzunehmen?

neulich habe ich hier was nettes gelesen, was die Absurdität dieser Überlegung sehr schön hervorhebt: Wäre es so, wie Du es gern hättest, hätte der Händler das gleiche Recht und könnte dann entsprechend nach zwei Wochen bei Dir auftauchen, Dir die Scheine wegen Nichtgefallens zurückgeben und die Möbel auf den Hänger laden.

Gruß,
Christian

Hallo!

heisst das, die alleinige BEratung und empfehlung vor Ort
würde das ganze zu einem Haustürgeschäft machen?
Obwohl die Kunden den endgültigen Vertrag im Möbelhaus
geschlossen hätten etc?

Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du mit häppchenweise präsentierter Darstellung den Glauben an ein nicht existentes Rückgaberecht stützen möchtest. Es ist zu tausend Gelegenheiten üblich, daß ein Verkäufer zur Beratung, zum Ausmessen, zu welchem Zweck auch immer, die Wohnung des Käufers betritt. Dadurch werden Geschäfte nicht zu Haustürgeschäften.

Es geht dem Gesetzgeber darum, das Überrumpeln privater Verbraucher an der Haustür zu unterbinden. Du hockst am Frühstückstisch, es klingelt an der Haustür und vor Dir steht ein Fremder, dessen Besuch nicht vereinbart war, den Du gar nicht kennst. Sofort siehst Du Dich einem Redeschwall ausgesetzt und bevor Du einen klaren Gedanken fassen konntest, hast Du den Kaufvertrag für einen UniversaleierkochermitGrillfunktionundintegrierterSpargelschälautomatik nebst Zeitschriftenabo unterschrieben. Oder Deine Schwiegermutter läßt sich das Schnäppchen des 1000-€-Staubsaugers an der Haustür aufschwatzen, nachdem ihr der Vertreter die herzzerreißende Geschichte von seiner Haftentlassung erzählte und er würde nach 20 verkauften Staubsaugern eine Lehrstelle als Brötchenhilfsverkäuferassistentanwärter bekommen. Das sind (Beispiele für) Haustürgeschäfte. Aber sobald ein Laden/ein Büro im Spiel ist, wo Du als Käufer aufkreuzt, ist das eben kein Haustürgeschäft mehr und es wird auch keins, selbst wenn Du zu Hause von einer ganzen Busladung von Verkäufern beraten wirst. Dann gilt ganz einfach: Verträge sind einzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du die gekauften Sachen leiden magst, gebrauchen kannst oder was Du damit anstellen willst.

Gruß
Wolfgang

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verdammt … (etwas o.T.)
hi,

was mache ich nur falsch? ich habe vor 2 stunden gepostet, genau dargelegt, warum ein haustürgeschäft nicht möglich ist. die alternativen vorgelegt. und was ist der lohn? nix. der wolfgang bringt noch zwei (herzerwärmende) beispiele dazu und bekommt zur weihnacht 2 sterne dafür… und ich? dabei habe ich mir doch soviel mühe gegeben… der weihnachtsmann kommt bei mir wohl wieder erst ganz ganz pünktlich. aber dann will ich auch keine sterne mehr :frowning:

*schnief*

der showbee

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Hallo an dieser Stelle.

hi,

was mache ich nur falsch? ich habe vor 2 stunden gepostet,
genau dargelegt, warum ein haustürgeschäft nicht möglich ist.

Genauer: du hast es vorausgesetzt und diesen Freiheitsgrad des Originalpostings nicht gewürdigt. Andererseits war dieses (das OP) aber dahingehend auch unklar formuliert :wink:

die alternativen vorgelegt. und was ist der lohn? nix. der
wolfgang bringt noch zwei (herzerwärmende) beispiele dazu und
bekommt zur weihnacht 2 sterne dafür… und ich?

Geh’ doch mal anders vor: wenn man von jemandem will, dass er einen Text oder einen Gegenstand in einer bestimmten Weise benutzen soll, muss man (fast) immer von minimalster Intelligenz ausgehen. Sprich: man soll die Freiheitsgrade des Konsumenten maximal einschränken (das heisst nicht, dass das besternte Posting dumm genug war um die Sternchen zu verdienen). Ausserdem kann ein Sternchen auch vergeben werden, weil man den Poster so sympathisch findet :wink:

dabei habe
ich mir doch soviel mühe gegeben…

Falsch: lange Texte ermüden. Deswegen sollte es auch hier ‚Fasse Dich kurz‘ heissen :wink: Zur Not verweist man auf eine dem Konsumenten einsehbare Quelle.

der weihnachtsmann kommt
bei mir wohl wieder erst ganz ganz pünktlich. aber dann will
ich auch keine sterne mehr :frowning:

Der Autor dieser Zeilen muss mittlerweile 518 Sterne polieren. Was das für eine Zeit kostet… :smile:)

Das als kleine Aufmunterung

mfg M.L.

Der Autor dieser Zeilen muss mittlerweile 518 Sterne polieren.
Was das für eine Zeit kostet… :smile:)
Das als kleine Aufmunterung

hi ML (achne, nicht ML, sonst ist das noch Marxismus-Leninismus),
hi Markus,

ähem… bin schon über 5 jahre hier. nur als kleiner hinweis, bei mir sind es schon „etwas“ mehr sterne zu polieren :wink:

das nur als aufmunterung :smile:))

der showbee

Hallo!

… bringt noch zwei :frowning:herzerwärmende) beispiele

Siehste, sowas wollen die Leute! Leicht verdauliche Kost, unterhaltsam präsentiert.

bekommt zur weihnacht 2 sterne dafür… und ich?

Du hast von mir auch gerade auf 2 Artikel verteilt 2 Sternchen bekommen *tröstend den Kopf tätschelnd*

… der weihnachtsmann kommt
bei mir wohl wieder erst ganz ganz pünktlich.

Und wo bleib ich ab? Zu mir kommt kein Weihnachtsmann, nicht mal 'ne Weihnachtsfrau

*schnief*

Gruß
Wolfgang

*g*
Endlich mal ein neues Argument :wink:

Entzückt:
Levay

*tröstendessternchengeb*
Frohe Weihnachte, Showbee!

wünscht:
Levay

Endlich mal ein neues Argument :wink:

Wie gesagt: ist nicht von mir, sondern - glaube ich - vom geschätzten Kollegen worldwidefab.

Gruß,
Christian,
der sich nicht mit fremden Federn schmücken will