Warenrücksendung

Hallo,

nach dem Fernabsatzgesetz können im Versand bestellte Waren, bis auf einige Ausnahmen, innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden. Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Lieferanten.

Wie aber ist es mit den Transportkosten der Hinsendung? Muss der Lieferant die auch zurückerstatten, oder nur den Preis der Ware?

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Wie aber ist es mit den Transportkosten der Hinsendung? Muss
der Lieferant die auch zurückerstatten, oder nur den Preis der
Ware?

Sind Dir etwa Transportkosten für die Lieferung entstanden *ungläubig
guck*? Hmm, na ja, kann ja sein. Ich sagen, das Geld ist futsch. §
357 Abs. IV BGB konstatiert, dass im Falle eines Widerrufs/Rücktritts
weitergehende Ansprüche als die in den Abs. I - III genannten nicht
bestehen.
Da dort nur die Kosten der Rücksendung u.ä. geregelt ist, sieht´s
schlecht aus.

Gruß - Jaschiii