Hallo,
ich möchte einen Artikel bei Ebay verkaufen und stelle mir nun die Frage, ob ich den Artikel - trotz einer beiliegenden Beschreibung (ein DINA4 Blatt) - als Warensendung verschicken darf/kann. Bei Google und auf der Seite der Post, habe ich nur die Information gefunden, dass keine Briefe beigelegt werden dürfen. Aber meiner Meinung nach, handelt es sich bei der Beschreibung um einen Bestandteil der Ware, stimmt das?
ich möchte einen Artikel bei Ebay verkaufen und stelle mir nun
die Frage, ob ich den Artikel - trotz einer beiliegenden
Beschreibung (ein DINA4 Blatt) - als Warensendung verschicken
darf/kann.
Ich würde behaupten - ja, das geht.
Auszüge aus der Broschüre „Spezialversand“:
Zulässige Beilagen - Was außer Waren in die Warensendung darf:
[…] Gebrauchsanweisungen, die sich auf den Inhalt beziehen.
Bei Google und auf der Seite der Post, habe ich nur die Information gefunden, dass keine Briefe beigelegt werden dürfen.
Unzulässige Inhalte - Was nicht in die Warensendung
darf: […]
– Individuelle Mitteilungen aller Art, ob handschriftlich oder gedruckt.
– Texte mit Anrede, wie z. B. „Sehr geehrter Kunde“.
– Texte mit Höflichkeitsformel, wie z. B. „Mit freundlichen Grüßen“.
– Persönliche Mitteilungen, wie z. B. „Rest folgt“.
– Rechnungen und Ähnliches, die sich nicht auf die versandte Ware beziehen.
Also, eine Beschreibung ist meines Erachtens in Ordnung, egal ob jetzt als Orginal oder selbst gedruckt. Nur solte im zweiten Fall auf jegliche persönliche Bemerkung verzichtet werden. Also auch kein: „Lieber Käufer, anbei die gewünschte Anleitung“, oder so.
Aber alle Mitteilungen kann man ja vorab als E-Mail schicken.
ich weiß das eine fehlende / falsche Anleitung als Reklamationsgrund gilt. Daher ist es sicher auch so dass die Anleitung in dem Fall als Teil der Ware gilt und so mitgeschickt werden kann.