Warenverkauf im Internet / Markenrechte

Hallo, zusammen,

ich möchte einen Online Shop einrichten und Ware eines bestimmten Einzelhandelsunternehmens dort verkaufen.
Muss ich dabei besondere Markenrechte oder so etwas beachten?
Darf ich den Namen des Einzelhandelsunternehmens und den Produktnamen verwenden?
Z.B. „Kaffee von Tchibo, Feine Milde 250g für x,xx EUR“?
Ich gehe keine direkte Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen ein, sondern kaufe dort normal die Ware, versehe sie mit einem Mehrwert (die Ware an sich bleibt unverändert, aber u.a. wird die Packung entfernt)und will sie dann verkaufen

Viele Grüße,

okynet

Hi,

ich möchte einen Online Shop einrichten und Ware eines
bestimmten Einzelhandelsunternehmens dort verkaufen.

Mal ganz was exotisches.

Muss ich dabei besondere Markenrechte oder so etwas beachten?

Ja.

Z.B. „Kaffee von Tchibo, Feine Milde 250g für x,xx EUR“?
Ich gehe keine direkte Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen
ein, sondern kaufe dort normal die Ware, versehe sie mit einem
Mehrwert (die Ware an sich bleibt unverändert, aber u.a. wird
die Packung entfernt)und will sie dann verkaufen

Der Inhalt der Packung und die Packung selber gehört dir, aber nicht die Rechte an Schriftzügen Logos etc. Du kannst Tchibo mal fragen, ob sie dir erlauben, das zu tun, was du vorhast, aber ich kann mir deren Antwort schon vorstellen.

Selbst gestandenen Autotunern wird manchmal verwehrt, das Markenlogo des umgebauten Fahrzeuges zu verwenden.

Kurz gesagt: Den Kaffee an sich darfst du nach deinen „Tuningmaßnahmen“ verkaufen, aber IMHO nicht mit der original Produktbezeichnung, jedenfalls nicht ohne Erlaubnis des Markeninhabers.

mfg Ulrich

Hallo, zusammen,

ich möchte einen Online Shop einrichten und Ware eines
bestimmten Einzelhandelsunternehmens dort verkaufen.
Muss ich dabei besondere Markenrechte oder so etwas beachten?
Darf ich den Namen des Einzelhandelsunternehmens und den
Produktnamen verwenden?

Hi,
nicht dass es nachher Missverständnisse gibt:
Du willst wahrscheinlich den Namen eines Herstellers verwenden ? (Tchibo z.B. zählt eher zu den Produzenten/Kaffeeröster als zu den Einzelhändlern wie Real/REWE etc.)
Dieses belege ich dadurch, dass Tchibo-Produkte nicht nur in eigenen Shops, sondern auch in Verbrauchermärkten verkauft werden.

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, WO ich ein Produkt einkaufen muss/kann/darf.
Es ist mir überlassen, ob ich ein Produkt beim Hersteller, Vertrieb, Großhändler oder Einzelhändler einkaufe.

Bleiben wir bei der Marke Tchibo…
Wenn du z.B. legal Produkte dieser Marke einkaufst, darfst du sie natürlich auch legal weiter verkaufen.
Hast du VPEs (Verpackungseinheiten) gekauft (ist normal), packst sie aus und verkaufst sie einzeln weiter, kann dir kein Striclk daraus gedreht werden.

Da es sich unverändeert um ein Tchibo-Produkt handelt, darfst du auch damit werben.
Du darfst aber kein eingetragenes Logo/Schriftzug benutzen - ohne Einwilligung des Markeninhabers.
Schreiben darfst du dessen Namen aber.

Ganz anders ist es, wenn du z.B. ein Fahrrad zerlegst und es in Einzelteilen verkaufst. Dann darfst du keinen Bezug zum „Original“ setzen, da es durch die Demontage einen anderen „Zustand“ hat als das „Markenprodukt“.

Wenn du Produkte einkaufst und dann durch Bearbeitung „verschlimmbesserst“ wird es ein anderes… nämlich dein eigenes.

Einfache Beispiele:
(original Verpackung)
Tchibo 3er-Pack T-Shirts UVP 12 €

(dann einzeln verkaufen)
Tchibo T-Shirt, weiß 4,10 €

Du darfst keine „UVP des Herstellers“ benutzen, da es diese nicht für deine Abpackung gibt.
Du benutzt auch nicht den Schriftzug „Tchibo“, da du keine Genehmigung dafür hast.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es um den Verkauf zu verhindern?
Keine, da du nicht gegen Markenrchte verstoßen hast.
Tchibo kann aber herausfinden, wo du eingekauft hast und dann deinen Händler unter Androhung von Vertragsstrafen dazu bringen, dass er dir nichts mehr verkauft. Dieses kommt auf den Einzelvertrag zwischen Hersteller und Händler an.
Es könnte also passieren, dass du zwar 1000 Aufträge hast, aber keinen Lieferanten mehr findest.

Tipp 1:
Versuche, dass du direkten Kontakt mit dem Hersteller deiner Wunschprodukte aufnimmst.
Lasse dich in die „Händlerliste“ aufnehmen. Du kannst dann nur profitieren, wenn es klappt:
Werbeunterstützung durch den hersteller, Nutzung des Markenemblems,keine Versuche des Herstellers, dir das Leben schwer zu machen…
aber: achte auf Lieferverträge, wenn du sie abschließen musst. Lege dich nicht auf Jahresmindestumsätze fest oder auf Bevorratung.
Dieses ist bei Standortgeschäften oft üblich.

Tipp 2:
Suche einen Vertrieb/Großhändler, der an Einzelhändler weiterverkauft.
Du wirst damit automatisch zum Einzelhändler (im Internet *g*) und darfst auch die Logos der Makren benutzen… bekommst sie oft sogar zur Verfügung gestellt.
Klar, dass du damit etwas teurer einkaufst als beim Hersteller… aber du hast auch kaum „Knebelverträge“ zu befürchten.
Der großhandel ist oft froh, wenn er seine Ware gut weg bekommt und durch die EK-Mengen mehr Gewinn machen kann.

Ich hoffe, ioch konnte ein paar Ideen wecken ?
Gruß
BJ

Hi, BigJohn,

ja, du hast Recht, so war es gemeint.

Ich will nur den Namen des Herstellers/Händlers wiedergeben, wo der Artikel gekauft wurde.
Logos oder Schriftzüge interessieren mich dabei nicht, da ich nur den Namen, wie z.B. Tchibo oder Spar, angeben will.

Du bestätigst meine Meinung, dass das gehen muss, da sonst alle Artikel bei Ebay nicht mit dem Hersteller- oder Produktnamen verkauft werden dürften.

Vielen Dank für die Hilfe und die Anregungen!

Viele Grüße,

okynet

Hi,
nicht dass es nachher Missverständnisse gibt:
Du willst wahrscheinlich den Namen eines Herstellers verwenden
? (Tchibo z.B. zählt eher zu den Produzenten/Kaffeeröster als
zu den Einzelhändlern wie Real/REWE etc.)
Dieses belege ich dadurch, dass Tchibo-Produkte nicht nur in
eigenen Shops, sondern auch in Verbrauchermärkten verkauft
werden.

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, WO ich ein Produkt
einkaufen muss/kann/darf.
Es ist mir überlassen, ob ich ein Produkt beim Hersteller,
Vertrieb, Großhändler oder Einzelhändler einkaufe.

Bleiben wir bei der Marke Tchibo…
Wenn du z.B. legal Produkte dieser Marke einkaufst, darfst du
sie natürlich auch legal weiter verkaufen.
Hast du VPEs (Verpackungseinheiten) gekauft (ist normal),
packst sie aus und verkaufst sie einzeln weiter, kann dir kein
Striclk daraus gedreht werden.

Da es sich unverändeert um ein Tchibo-Produkt handelt, darfst
du auch damit werben.
Du darfst aber kein eingetragenes Logo/Schriftzug benutzen -
ohne Einwilligung des Markeninhabers.
Schreiben darfst du dessen Namen aber.

Ganz anders ist es, wenn du z.B. ein Fahrrad zerlegst und es
in Einzelteilen verkaufst. Dann darfst du keinen Bezug zum
„Original“ setzen, da es durch die Demontage einen anderen
„Zustand“ hat als das „Markenprodukt“.

Wenn du Produkte einkaufst und dann durch Bearbeitung
„verschlimmbesserst“ wird es ein anderes… nämlich dein
eigenes.

Einfache Beispiele:
(original Verpackung)
Tchibo 3er-Pack T-Shirts UVP 12 €

(dann einzeln verkaufen)
Tchibo T-Shirt, weiß 4,10 €

Du darfst keine „UVP des Herstellers“ benutzen, da es diese
nicht für deine Abpackung gibt.
Du benutzt auch nicht den Schriftzug „Tchibo“, da du keine
Genehmigung dafür hast.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es um den Verkauf zu
verhindern?
Keine, da du nicht gegen Markenrchte verstoßen hast.
Tchibo kann aber herausfinden, wo du eingekauft hast und dann
deinen Händler unter Androhung von Vertragsstrafen dazu
bringen, dass er dir nichts mehr verkauft. Dieses kommt auf
den Einzelvertrag zwischen Hersteller und Händler an.
Es könnte also passieren, dass du zwar 1000 Aufträge hast,
aber keinen Lieferanten mehr findest.

Tipp 1:
Versuche, dass du direkten Kontakt mit dem Hersteller deiner
Wunschprodukte aufnimmst.
Lasse dich in die „Händlerliste“ aufnehmen. Du kannst dann nur
profitieren, wenn es klappt:
Werbeunterstützung durch den hersteller, Nutzung des
Markenemblems,keine Versuche des Herstellers, dir das Leben
schwer zu machen…
aber: achte auf Lieferverträge, wenn du sie abschließen musst.
Lege dich nicht auf Jahresmindestumsätze fest oder auf
Bevorratung.
Dieses ist bei Standortgeschäften oft üblich.

Tipp 2:
Suche einen Vertrieb/Großhändler, der an Einzelhändler
weiterverkauft.
Du wirst damit automatisch zum Einzelhändler (im Internet *g*)
und darfst auch die Logos der Makren benutzen… bekommst sie
oft sogar zur Verfügung gestellt.
Klar, dass du damit etwas teurer einkaufst als beim
Hersteller… aber du hast auch kaum „Knebelverträge“ zu
befürchten.
Der großhandel ist oft froh, wenn er seine Ware gut weg
bekommt und durch die EK-Mengen mehr Gewinn machen kann.

Ich hoffe, ioch konnte ein paar Ideen wecken ?
Gruß
BJ

Hi, BigJohn,

ja, du hast Recht, so war es gemeint.

Ich will nur den Namen des Herstellers/Händlers wiedergeben,
wo der Artikel gekauft wurde.

Hi,
nicht dass es Missverständnisse gibt:
Nicht reinschreiben „gekauft von Tchibo“
… sondern
Kaffee Tchibo Gala
Fahrrad TCM blabla
Regencape Tchibo

Benutze einfach die Begiffe, die auf dem Produkt/Karton stehen.

und wenn dan z.B. bei Real „TIP“ und hergestellt für „Goldhand“ draufsteht ?
Dann benutzt du keinesfalls den Begriff „Real“… sondern nur das was der Käufer auch auf der Verpackung nachlesen kann.

Gruß
BJ