Hallo, zusammen,
ich möchte einen Online Shop einrichten und Ware eines
bestimmten Einzelhandelsunternehmens dort verkaufen.
Muss ich dabei besondere Markenrechte oder so etwas beachten?
Darf ich den Namen des Einzelhandelsunternehmens und den
Produktnamen verwenden?
Hi,
nicht dass es nachher Missverständnisse gibt:
Du willst wahrscheinlich den Namen eines Herstellers verwenden ? (Tchibo z.B. zählt eher zu den Produzenten/Kaffeeröster als zu den Einzelhändlern wie Real/REWE etc.)
Dieses belege ich dadurch, dass Tchibo-Produkte nicht nur in eigenen Shops, sondern auch in Verbrauchermärkten verkauft werden.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, WO ich ein Produkt einkaufen muss/kann/darf.
Es ist mir überlassen, ob ich ein Produkt beim Hersteller, Vertrieb, Großhändler oder Einzelhändler einkaufe.
Bleiben wir bei der Marke Tchibo…
Wenn du z.B. legal Produkte dieser Marke einkaufst, darfst du sie natürlich auch legal weiter verkaufen.
Hast du VPEs (Verpackungseinheiten) gekauft (ist normal), packst sie aus und verkaufst sie einzeln weiter, kann dir kein Striclk daraus gedreht werden.
Da es sich unverändeert um ein Tchibo-Produkt handelt, darfst du auch damit werben.
Du darfst aber kein eingetragenes Logo/Schriftzug benutzen - ohne Einwilligung des Markeninhabers.
Schreiben darfst du dessen Namen aber.
Ganz anders ist es, wenn du z.B. ein Fahrrad zerlegst und es in Einzelteilen verkaufst. Dann darfst du keinen Bezug zum „Original“ setzen, da es durch die Demontage einen anderen „Zustand“ hat als das „Markenprodukt“.
Wenn du Produkte einkaufst und dann durch Bearbeitung „verschlimmbesserst“ wird es ein anderes… nämlich dein eigenes.
Einfache Beispiele:
(original Verpackung)
Tchibo 3er-Pack T-Shirts UVP 12 €
(dann einzeln verkaufen)
Tchibo T-Shirt, weiß 4,10 €
Du darfst keine „UVP des Herstellers“ benutzen, da es diese nicht für deine Abpackung gibt.
Du benutzt auch nicht den Schriftzug „Tchibo“, da du keine Genehmigung dafür hast.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es um den Verkauf zu verhindern?
Keine, da du nicht gegen Markenrchte verstoßen hast.
Tchibo kann aber herausfinden, wo du eingekauft hast und dann deinen Händler unter Androhung von Vertragsstrafen dazu bringen, dass er dir nichts mehr verkauft. Dieses kommt auf den Einzelvertrag zwischen Hersteller und Händler an.
Es könnte also passieren, dass du zwar 1000 Aufträge hast, aber keinen Lieferanten mehr findest.
Tipp 1:
Versuche, dass du direkten Kontakt mit dem Hersteller deiner Wunschprodukte aufnimmst.
Lasse dich in die „Händlerliste“ aufnehmen. Du kannst dann nur profitieren, wenn es klappt:
Werbeunterstützung durch den hersteller, Nutzung des Markenemblems,keine Versuche des Herstellers, dir das Leben schwer zu machen…
aber: achte auf Lieferverträge, wenn du sie abschließen musst. Lege dich nicht auf Jahresmindestumsätze fest oder auf Bevorratung.
Dieses ist bei Standortgeschäften oft üblich.
Tipp 2:
Suche einen Vertrieb/Großhändler, der an Einzelhändler weiterverkauft.
Du wirst damit automatisch zum Einzelhändler (im Internet *g*) und darfst auch die Logos der Makren benutzen… bekommst sie oft sogar zur Verfügung gestellt.
Klar, dass du damit etwas teurer einkaufst als beim Hersteller… aber du hast auch kaum „Knebelverträge“ zu befürchten.
Der großhandel ist oft froh, wenn er seine Ware gut weg bekommt und durch die EK-Mengen mehr Gewinn machen kann.
Ich hoffe, ioch konnte ein paar Ideen wecken ?
Gruß
BJ