Warenversand

Hallo zusammen,

mich würde mal folgendes interessieren:

Nehmen wir mal an X kauft etwas per Katalog, oder online und hat drei Möglichkeiten zu zahlen:

  • Kreditkarte
  • Vorkasse per Überweisung
  • Nachnahme

Nach meinen Informationen muss nur X haften, wenn er per Vorkasse (Überweisung) bezahlt, wenn die Ware verloren geht.

Ist das so korrekt?

Hat jemand zufällig die korrekten Passagen im Gesetz, oder Urteile zur Hand?

Wie sind für X die Widerrufsmöglichkeiten?

Per Nachnahme und Vorkasse per Überweisung wird denke ich zurücküberwiesen und bei Kreditkarte zurückgebucht.

Was ist, wenn der Verkäufer nicht zurück überweisen möchte? (Käufer hat per Kreditkarte bezahlt)

Kann der Käufer die Buchung zurückziehen?

Danke und Grüße

Alex

Ist das so korrekt?

Nein.

Hat jemand zufällig die korrekten Passagen im Gesetz, oder
Urteile zur Hand?

Die gibt es nicht, weil das nicht stimmt. Beim zufälligen Untergang der Sache muss der Verkäufer nicht haften und der Käufer schon gar nicht (wem sollte er haften?). Die Rechtsfolgen hängen davon ab, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt oder nicht. Ein solcher liegt nur und immer dann vor, wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer kauft.

Wie sind für X die Widerrufsmöglichkeiten?

Die Frage verstehe ich nicht.

Was ist, wenn der Verkäufer nicht zurück überweisen möchte?
(Käufer hat per Kreditkarte bezahlt)

Wenn er zur Erstattung verpflichtet ist, nämlich nach §§ 326, 348 BGB, muss man ihn eben dazu zwingen, z.B. mittels einer Klage.

Kann der Käufer die Buchung zurückziehen?

Bei einer Lastschrift ja.

Ist das so korrekt?

Nein.

Hat jemand zufällig die korrekten Passagen im Gesetz, oder
Urteile zur Hand?

Die gibt es nicht, weil das nicht stimmt. Beim zufälligen
Untergang der Sache muss der Verkäufer nicht haften und der
Käufer schon gar nicht (wem sollte er haften?).

na wenn die Ware „verschwindet“ kann der Käufer sich ja bei seinem Händler melden und um eine evtl. neue Lieferung bitten, dieser könnte jedoch sagen, dass es nicht sein Problem sei.

Rechtsfolgen hängen davon ab, ob es sich um einen
Verbrauchsgüterkauf handelt oder nicht. Ein solcher liegt nur
und immer dann vor, wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer
kauft.

Wie sind für X die Widerrufsmöglichkeiten?

Die Frage verstehe ich nicht.

X könnte nach einer Zahlung den Kaufvertrag noch vor dem Versand widerrufen.

Was ist, wenn der Verkäufer nicht zurück überweisen möchte?
(Käufer hat per Kreditkarte bezahlt)

Wenn er zur Erstattung verpflichtet ist, nämlich nach §§ 326,
348 BGB, muss man ihn eben dazu zwingen, z.B. mittels einer
Klage.

Kann der Käufer die Buchung zurückziehen?

Bei einer Lastschrift ja.

Danke und Grüße

Alex

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na wenn die Ware „verschwindet“ kann der Käufer sich ja bei
seinem Händler melden und um eine evtl. neue Lieferung bitten,
dieser könnte jedoch sagen, dass es nicht sein Problem sei.

Bitten kann er schon, aber er hat keinen Anspruch darauf und zwar wegen §§ 243, 275 BGB. Event. kann er gem. § 326 BGB das Geld zurückverlangen, mehr aber nicht.

okay, danke erst einmal!

wie würde denn das ganze aussehen wenn der händler seine agbs so anpasst, dass er nicht für verloren gehende waren verantwortlich ist. nach meinen informationen darf der käufer in den agbs nich schlechter gestellt werden wie das gesetz ist.

demnach könnte der händler ja etwas verkaufen, es jedoch niemals versenden. das wäre dann schon betrug.

wie wäre ein solcher fall zu werten, wenn der händler im ausland ist? dann würden doch mit sicherheit die dort geltenden gesetze zählen, oder?

danke und grüße

Alex

Hallo!

wie würde denn das ganze aussehen wenn der händler seine agbs
so anpasst, dass er nicht für verloren gehende waren
verantwortlich ist.

Reinschreiben kann man in AGB alles, nur Gültigkeit hat es keine!

Gruß
Falke