ich habe bei Ebay einen Artikelfür 13.71€ ersteigert. Die Versandkosten betrugen 7€.
Der tatsächliche Wert des Inhalts dürfte aber ~40€ Euro betragen (wenn ich den Inhalt des Pakets als „Einzelteile“ weiterverkaufen würde!).
Nun ist das Paket verloren gegangen (DHL). Im Nachforschungsantrag steht, Wert des Inhalts, … kann da der Absender nun auch die 40€ eintragen? Oder müssen es die 13,71 + 7€ ausgehend von der Ebay-Auktion sein.
soweit ich weiss kann nur der tatsächliche Kaufpreis angegeben werden, Weil er auf dem Papier steht und auch nachgewiesen werden kann… Letztendlich kann man aber die andere Variante mal probieren…
Ich bin kein Jurist, gebe nur mal meine Meinung ab. Wenn kein Preis bekannt, dann gilt der Verkehrswert. Da es aber eine Auktion dazu gibt, gibt es ja einen Preis. Und der ist 13,71 €. Alles andere wäre wohl Versicherungsbetrug. Meine Meinung.
eintragen kann man vieles, was man bekommt - das steht auf einem anderen Blatt
Bei der läppischen Summe sollte es aber kein Thema sein: nur der Versender muss da mitspielen, sonst wird das nichts. Und ob der mehr rausrückt? Ich habe da meine Zweifel.