Hallo Wissende,
ist es eigentlich zulässig in Mehrfamilienhäusern eine Warmmiete zu vereinbaren? Ich bin der Meinung, das die Abrechnung so Verbrauchsabhängig wie möglich sein soll, und damit eine Warmiete sich selbst ausschliesst.
Das Mietobjekt ist in Hamburg und der Vermieter wohnt nicht selbst in dem Haus.
Vielen Dank
Markus
Hallo Wissende,
ist es eigentlich zulässig in Mehrfamilienhäusern eine
Warmmiete zu vereinbaren? Ich bin der Meinung, das die
Abrechnung so Verbrauchsabhängig wie möglich sein soll, und
damit eine Warmiete sich selbst ausschliesst.
Das Mietobjekt ist in Hamburg und der Vermieter wohnt nicht
selbst in dem Haus.
Hallo,
was ist unter einem Mehrfamilinehaus hier konkret zu verstehen. Es kann ja zwei Mietparteien enthalten, genauso auch zehn.
Derzeit ist noch geregelt, dass der VM eine Warmmiete vereinbaren darf, wenn er im Rahmen der technischen Möglichkeiten keine Verbrauchserfassung vornehmen kann. Dies ist allerdings nicht anzunehmen, wenn in den Wohnungen Heizkörper vorhanden sind und jederzeit direkt die Verbrauchserfassung erfolgen kann. Frage. Ist in dem Gebäude möglicherweise ein Gewerbe ?
Grüsse Günter
Hallo Günter,
um das ganze ein wenig zu konkretisieren:
was ist unter einem Mehrfamilinehaus hier konkret zu
verstehen.
es ist ein sechs Mietparteienhaus
Derzeit ist noch geregelt, dass der VM eine Warmmiete
vereinbaren darf, wenn er im Rahmen der technischen
Möglichkeiten keine Verbrauchserfassung vornehmen kann. Dies
ist allerdings nicht anzunehmen, wenn in den Wohnungen
Heizkörper vorhanden sind und jederzeit direkt die
Verbrauchserfassung erfolgen kann.
Verstehe ich das Richtig, wenn die Wohnungen eine Zentralheizung haben ist eine Warmmiete nicht ganz korrekt?
Frage. Ist in dem Gebäude
möglicherweise ein Gewerbe ?
Jau, ein Gewerbe (ein Bistro) ist auch noch drin.
Danke erst einmal
Markus
Hallo Markus,
um das ganze ein wenig zu konkretisieren:
was ist unter einem Mehrfamilinehaus hier konkret zu
verstehen.
es ist ein sechs Mietparteienhaus
In einem Sechs-Familien-Haus ist schon jetzt eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorgeschrieben. Dies ist in der Heizkostenverordnung geregelt. Spätestens dann besteht aber die Verpflichtung, wenn die Heizkörper mit Wärmemessgeräten ausgestattet werden können und/oder wenn die Wohnungen durch Wärmemesszähler einzeln erfasst werden können.
Die Frage nach dem Gewerbe war bewusst. Oft wird so der Kostenfaktor des Gewerbes niedrig gehalten und die Wohnungsmieter finanzieren teilweise die Kosten der gewerblichen Einrichtung.
Ein Hinweis ist erforderlich. Nach § 11 HeizKV kann in den östlichen Budnesländern durch Sondergenehmigung der Landesbehörden erlaubt werden, dass Warmmiete berechnet wird. Dies betrifft die Plattenbauten, wo der Wärmeverbrauch nicht beeinflussbar ist.
Derzeit ist noch geregelt, dass der VM eine Warmmiete
vereinbaren darf, wenn er im Rahmen der technischen
Möglichkeiten keine Verbrauchserfassung vornehmen kann. Dies
ist allerdings nicht anzunehmen, wenn in den Wohnungen
Heizkörper vorhanden sind und jederzeit direkt die
Verbrauchserfassung erfolgen kann.
Verstehe ich das Richtig, wenn die Wohnungen eine
Zentralheizung haben ist eine Warmmiete nicht ganz korrekt?
Richtig, die Warmmiete ist hier - es sei denn es handelt sich um einen Sonderfall aus dem Osten - nicht zulässig.
Frage. Ist in dem Gebäude
möglicherweise ein Gewerbe ?
Jau, ein Gewerbe (ein Bistro) ist auch noch drin.
War mir fast klar.
Die Mieter müssen hier zusammen verlangen, dass Messeinrichtungen eingesetzt werden. Allerdings ist hinzuweisen, dass in etwa je nach Firma dies einen umlagefähigen jährlichen Mehraufwand von rd. 500 - 800 € für das gesamte Haus sein sein kann.
Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler müssen ohnehin getrennt berechnet werden, wenn der Verbrauch in den einzelnen Wohnungen erfassbar ist.
Grüsse Günter
1 „Gefällt mir“
Hallo Günter,
Danke für die schnelle Antwort.
Grüsse Markus