Warmmiete und nun eine extrem hohe Nebenkostenabre

Hallo,

wir haben einen Mietvertrag in dem nur eine Warmmiete steht. Keinerlei Angaben über die Nebenkosten. Nun kommt der Vermieter mit einer extrem hohen Nebenkostenabrechnung und behauptet, dass in der Warmmiete 75.- € Nebenkosten vereinbart sind. Da steht aber nichts im Mietvertrag.

Haben wir nun eine Cance oder müssen wir das einfach akzeptieren und zahlen ? Es gab 5 Jahre keine Abrechnung und nun diese sehr hohe.

Bitte um hilfreiche Tips und Info. Vielen Dank

Hallo,
wenn im Mietvertrag nichts von einem Nebenkostenabschlag steht, kann der Vermieter ja wohl auch keine Abschlagszahlungen von der Abrechnung abziehen.
Wie ist die Mietzahlung im Vertrag deklariert? „Warmmiete“ oder „Miete“??
Steht im Mietvertrag irgendetwas davon, dass Nebenkosten abgerechnet werden? Steht erwähnt, welche Nebenkosten? Nur die im Mietvertrag erwähnten Kosten dürfen abgerechnet werden.
Sie dürfen sich gern enochmal melden.
Grüße, Zita
Nebenkosten müssen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres abgerechnet sein, ansonsten sind die Ansprüche des Vermieters verjährt.

Diese Abrechnung muss nicht akzeptiert werden. Die Höhe der Kaltmiete sowie der Nebenkosten muss getrennt voneinander im Mietvertrag geregelt werden. Zudem kann der Vermieter nicht eine Nebenkostenabrechnung machen wann er will. Nach 5 Jahren gilt hier m.E. auch zusätzlich schon Gewohnheitsrecht.
Bei diesem Fall sollte aber auf jeden Fall der Mieterschutzbund hinzugezogen werden, da der Vermieter es voraussichtlich nicht so einfach akzeptieren wird, dass Sie nicht zahlen.

Gruß
hausblick

Hallo sonne66,
entscheidend ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Das sollten Sie dem Vermieter schriftlich mitteilen und die Zahlung verweigern.
Für Sie spricht auch, daß es 5 Jahre keine Nebenkostenabrechnung gab, also die Nebenkosten offensichtlich in der Warmmiete enthalten sind. Ansonsten hätte der Vermieter die Nebenkosten abrechnen müssen!
Wenn der Vermieter nicht nachgibt, müssen Sie sich Unterstützung beim Mieterverein, bei der Verbraucherzentrale oder beim Fachanwalt holen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo, guten Tag
Weisen Sie den Vermieter darauf hin, dass der Mietvertrag bindent ist.Auf Dauer können Sie nicht ohne Nebenkosten Wohnen. Versuchen Sie sich zu Einigen
Anwälte kosten nur Geld.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Warmmiete ist warmmiete, d.h. haben Sie zuviel gezahlt (entspr. einer imaginären Abrechung, bekommen Sie nichts zurück aber sie brauchen auch nichts nachzuzahlen!!!

Wenn der Vermieter jetzt eine Abrechung überreicht, diese per Einschreiben/Rückschein oder per Boten (Bote soll Brief selber in Umschlag stecken umd auf Kopie des schreibens Datum, Uhrzeit + Name + Unterschrift vermerken: besser kein VEERWANTER sondern Freund etc.) ZUSTELLEN mit dem Hinweis auf den Mietvertrag: dort seie eine Warmmiete vereinbart!

Ggf. kann eine Abrechungs-Miete per NEUEN Vertrag vereinbart werden: dazu möchte der Vermieter bitte die abzurechnenden Posten (max. was das Gesetzt erlaubt!!) und den VERTEILERSCHLÜSSEL nennen. Dann könnte (nach Prpfung ggf. so ein Vertrag abgeschlossen werden.
Als Beispiel möchte er doch bitte die NK 2010 oder in 2012 die für 2011 übergeben, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, wenn sie neu unterschreiben (also besser ist natürlich der, den Sie jetzt haben: 75 ist Klasse, 100 - 150 euro wäre für ca. 40 qm normal!
Auf keinen Fall zahlen, dann erkennen Sie das an!!
Aber in jedem Fall antworten!
Ggf. kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, aber der Vertrag sagt ja etwas anders: also den Vertrag noch nachlesen, ob dort nicht doch etwas davob steht.
Gibt er keine Ruhe, jetzt schon in den Mieterverein gehen und (nach 3 Monaten Mitgliedschaft) den Brief durch den Verein beantworten lassen!!!
so long and nice weekend

Guten Abend!
Warmmiete heißt incl. Nebenkosten und wenn keine Kosten m Vertrag aufgezeigt sind, brauchen Sie die Nebenkostenabrechnung nicht zu bezahlen.
Im Gesetz ist dies klar geregelt, d.h. alle abzurechnenden Kosten müssen einzeln benannt sein, fehlt dies, ist keine Abrechnung möglich.
Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und beziehen sie sich dabei auf die gesetzliche Reglung.
L.G. Jihet

Hallo an alle, die mir so freundlich geantwortet haben,

zuerst einmal vielen Dank.
Ich habe mit dem Mieterverein gesprochen, doch der bemängelt mal nur die Form der Abrechnung.

Ich würde Euch allen gerne meinen Mietvertrag als pdf´s zukommen lassen, bzw. veröffentlichen, doch weis ich nicht wie. Ich habe die Namen, Kto etc. wegradiert.

Wenn es einen Tip gibt, wie ich diesen Vertrag veröffentlichen kann - ich freue mich.
Da es ein Einheitsmietvertrag ist, verzichte ich auf die Rückseiten mit dem Kleingedruckten. Falls es jemand aber lesen möchte, scanne ich es gerne ein.

Das Problem ist in erster Linie natürlich mal die sehr hohe Abrechnung, als 2. kommt dazu, dass wir gekündigt haben und er jetzt schon wilde Forderungen für die Wohnungsübergabe ausstößt.
Mir graust es schon !

Vielen Dank und schöne Grüße

Auf Anhieb würde ich sagen, der Vermieter hat keine Chance. Allerdings solltet Ihr zum Mieterbund, oder einer anderen Verbraucherorganisation gehen und den Mietvertrag im Detail prüfen. Auch hier liegt der Hund meist im Kleingedruckten begraben.
Gruß
Weschdl

Guten Abend!

Wie man das hier einbringen kann, kann ich leider nicht beantworten.
Im übrigen nochmal, der Mieterbverein irrt sich.
Ein Mietvertrag der auf Warmmiete ausgestellt ist und/oder keine einzeln aufgeführten Abrechnungspunkte aufweist ist nicht Nebenkostenabrechnungsfähig.
Legen Sie schriftlich Widerspruch beim Vermieter ein und weisen ihn auf genau die Tatsachen hin.

Und was für wilde Forderungen will er an die Wohnungsübergabe stellen? Lt. gesetzlicher Reglung hat eine Wohnung lediglich besenrein zu sein.

Die ganze Vorgehensweise hier scheint doch auf Willkür + Mobbing zu laufen.

Mfg Jihet