Mal theoretisch:
Ein Mieter versaeumt es bei der Uebergabe das Warmwasser im Bad zu ueberpruefen und stellt erst spaeter fest, dass das warme Wasser nicht funktioniert. Welche rechtlichen Moeglichkeiten hat er?
Mal theoretisch:
Ein Mieter versaeumt es bei der Uebergabe das Warmwasser im Bad zu ueberpruefen und stellt erst spaeter fest, dass das warme Wasser nicht funktioniert. Welche rechtlichen Moeglichkeiten hat er?
hallo,
imho gehört das funtionieren einer vorhandenen warmwasserinstallation - mangels gegenteiliger information - zu den zugesicherten eigenschaften einer wohnung.
wenns also nicht funktioniert, wäre der vermieter zur beseitigung des mangels aufzufordern.
lg dev